In Höhe von 150 Euro

Wie ihr euren Energiebonus-Gutschein bekommt

Veröffentlicht: 29. April 2022 08:11 Uhr
Vier Millionen Haushalte in Österreich bekommen demnächst per Post den Energie-Gutschein im Wert von 150 Euro zum Abfedern der stark gestiegenen Energiekosten. Pro Woche werden rund eine Million Gutscheine verschickt, bis Ende Mai soll der Versand an alle Hauptwohnsitze abgeschlossen sein.

Der Bonus ist an einen Vertrag mit einem Stromlieferanten gebunden – eingelöst werden darf er von Einpersonenhaushalten bis zu 55.000 Jahreseinkommen bzw. bis 110.000 Euro bei mehr Personen. Eingelöst werden kann der Energiekostenausgleich online – wobei sich der QR-Code am Gutschein befindet – oder postalisch, indem das beiliegende vorfrankierte Antwortkuvert verwendet wird.

150 Euro weniger auf Stromrechnung

Der Stromlieferant muss die 150 Euro bei der nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung automatisch abziehen. Diese Lösung gewährleiste den Datenschutz, sei rechtssicher und unbürokratisch, betonen Finanz- und Umweltministerium.

Mit dem Energiekostenausgleich würden die steigenden Energiekosten abgefedert, betont Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Die aktuellen Preissteigerungen würden sich vor allem in deutlich höheren Jahresabrechnungen widerspiegeln, daher müsse die Entlastung auch zu dem Zeitpunkt wirken. Frankreich, Slowenien und Portugal würden auch Gutscheine überlegen.

Energie wird immer teurer

Die Verteuerungen bei Energie würden vor allem die hohen Gaskosten betreffen, hier halte man dagegen, so die für Energie zuständige Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne). Insgesamt habe die Regierung bereits zwei große Pakete zur Unterstützung geschnürt - vom Teuerungsausgleich bis zur Senkung der Energieabgabe auf Strom und Gas.

Der einmalige Zuschuss von 150 Euro darf eingelöst werden, wenn etwa bei Unselbstständigen ein Monatsbruttobezug von 5.670 Euro brutto (bzw. das Doppelte bei Mehrpersonenhaushalten) nicht überschritten wird. Einlösen darf den Gutschein die Person, auf deren Namen der Stromliefervertrag an dem Hauptwohnsitz läuft bzw. die zur Zahlung der Stromrechnung verpflichtet ist. Der Hauptwohnsitz muss an der jeweiligen Adresse im Zeitraum 15. März bis 30. Juni d.J. an zumindest einem Tag bestanden haben.

Was tun, wenn kein Gutschein kommt?

Wer bis Juli keinen Gutschein erhält, kann über die Homepage oder telefonisch unter 050 233 798 bis 31. August einen Gutschein anfordern. Diese Hotline ist schon in Betrieb. Auf der Internetseite lässt sich mithilfe der Postleitzahl überprüfen, ob die Gutscheine für ein Gebiet schon verschickt wurde. Geduld ist gefragt, sollte jemand erst vor kurzem die Jahresabrechnung erhalten haben: Dann erhält man die Gutschrift erst bei der nächsten Jahresabrechnung.

(Quelle: apa)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken