In Wien muss künftig beim Besuch in Lokalen der Nachtgastronomie sowie von Veranstaltungen mit mehr als 500 Menschen ein 2-G-Nachweis erbracht werden. Das bedeutet, dass nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben.
PCR löst Antigen-Schnelltest ab
Außerdem muss in sämtlichen Bereichen, wo noch ein Corona-Test als Nachweis gilt, eine PCR-Untersuchung gemacht werden. Antigentest sind dort – also etwa in der Gastronomie – nicht mehr gültig. Die Verordnung wird ab 1. Oktober gelten, und zwar vorerst für ein Monat, wie Ludwig betonte.
Gestern befanden sich in Wien insgesamt 300 Personen wegen Corona im Krankenhaus, 86 davon auf der Intensivstation. Die Belegung der Intensivbetten sei für den Bürgermeister Anlass zur Neubewertung und Verschärfung der Maßnahmen gewesen.
(Quelle: apa)