Nach Klage von Masseverwalter

Zivilprozess gegen René Benkos Mutter

Im Bild: Signa-Gründer René Benko. Im Firmengeflecht gibt es einen weiteren Konkurs. 
Veröffentlicht: 30. Jänner 2025 08:38 Uhr
Die erste Tagsatzung in einem Zivilprozess, den der Masseverwalter im Benko-Insolvenzverfahren gegen René Benkos Mutter Ingeborg angestrengt hatte, findet heute statt.

Das Innsbrucker Landesgericht beschäftigt sich erneut mit der weitverzweigten Causa rund um Signa-Gründer René Benko. Am Donnerstag findet dort nämlich die erste Tagsatzung in einem Zivilprozess statt, den der Masseverwalter im Benko-Insolvenzverfahren gegen die Mutter des Tirolers angestrengt hatte. Mit der Klage will dieser erreichen, dass die Stifterrechte an zwei Privatstiftungen ihm zukommen. Bezüglich einer Einstweilige Verfügung gab es indes offenbar einen Vergleich.

Konkret geht es um die Laura Privatstiftung mit Sitz in Innsbruck sowie die Ingbe-Stiftung im liechtensteinischen Vaduz, bei denen Ingeborg Benko, die 74-jährige Mutter des in Untersuchungshaft sitzenden früheren Milliardärs, als Erststifterin fungiert. Der Masseverwalter ging davon aus, dass Benko stets die Kontrolle über die beiden Stiftungen, in denen jeweils ein großes Vermögen "geparkt" sein soll, behielt und er seine Mutter quasi nur als "Strohfrau" vorgeschoben habe.

Keine Entscheidung bei Benko-Verhandlung erwartet

Der erste öffentliche Verhandlungstermin ist für eineinhalb Stunden angesetzt. Eine Entscheidung wird naturgemäß noch nicht fallen, bis dahin dürften Jahre vergehen. Ein Erscheinen von Ingeborg Benko wurde nicht erwartet, sie kann sich anwaltlich vertreten lassen. Eine ursprünglich nach der Tagsatzung angesetzte Verhandlung über einen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen Benkos Mutter wurde indes kurzfristig abberaumt. Der Grund: Es wurde ein Vergleich zwischen beiden Seiten erzielt, wie Masseverwalter Andreas Grabenweger die APA wissen ließ. Über den Inhalt war vorerst nichts bekannt. Mit einer solchen Einstweiligen Verfügung wollte der Insolvenzverwalter die Stifterrechte der Mutter unmittelbar einschränken. Damit war er bereits einmal in der Instanz gescheitert.

(Quelle: apa)

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