Knapp ein Jahr nach Tat

30-Jährige in Piesendorf getötet: Mordanklage erhoben

Eine 30-Jährige wurde leblos in ihrem Wohnhaus in Piesendorf gefunden.
Veröffentlicht: 24. Oktober 2022 15:46 Uhr
Wegen der Tötung einer 30-jährigen Frau in Piesendorf hat die Staatsanwaltschaft Salzburg jetzt Mordanklage erhoben. Der Ehemann, von dem die Frau getrennt lebte, soll sie gewürgt und mit einem Messer getötet haben.
SALZBURG24 (alb)

Knapp ein halbes Jahr nach der Tötung einer 30-jährigen Frau in der Salzburger Gemeinde Piesendorf (Pinzgau) hat die Staatsanwaltschaft Salzburg jetzt Mordanklage gegen den heute 42-jährigen Mann des Opfers erhoben. Dieser soll heuer am 13. Mai in seinem Gasthaus die von ihm in Trennung lebende Frau gewürgt und mit drei Messerstichen getötet haben. Gegen ihn bestand ein Betretungs-und Annäherungsverbot, dessen Antrag die 30-Jährige aber am Tag vor der Tat zurückzog.

30-Jährige in Piesendorf stirbt an drei Messerstichen

Ein 41-Jähriger hat laut Polizei die Tötung seiner in Trennung lebenden Frau in Piesendorf (Pinzgau) gestanden. Er soll sie mit drei Messerstichen getötet haben. Die 30-Jährige war am Freitag tot …

"Massive Eifersucht" führte zur Trennung

Das Paar, das im Pinzgau mehrere Gastronomiebetrieb führte, hatte sich im Jänner 2022 getrennt. Als Gründe führte die Staatsanwaltschaft in der Anklage unter anderem berufliche Überlastung, einen unerfüllten Wunsch nach einem zweiten Kind - die gemeinsame Tochter ist heute sieben Jahre alt - und "massive Eifersucht" an. "Besitzergreifendes Verhalten" und "steigernde Aggression" des Mannes hätten dann dazu geführt, dass die 30-Jährige Anzeige erstattete und seither ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung, beharrlicher Verfolgung und gefährlicher Drohung anhängig ist. Außerdem wurde ein Betretungs- und Annäherungsverbot gegen ihn ausgesprochen. Am 12. Mai zog die Frau aber diesen Antrag zurück, nachdem ihr der Mann mitgeteilt hatte, dass er eine neue Beziehung eingegangen sei.

30-Jährige im Pinzgau getötet

Am nächsten Tag überredete er seine Noch-Frau, in eines der von ihm gepachteten Gasthäuser zu kommen. Dort entstand eine heftige Auseinandersetzung, bei der er die Frau laut Anklage heftig gewürgt und mit drei Messerstichen getötet hat. Das Opfer starb an Verblutung. Der Mann verließ das Wirtshaus und versteckte sich anschließend. Seine Mutter fand wenig später die tote Schwiegertochter. Am Folgetag stellte sich der Angeklagte. Vor der Polizei gestand er die Tat grundsätzlich und nannte als Motiv Beleidigungen und Kränkungen durch seine Frau. Eine Gerichtssachverständige stellte fest, dass beim Angeklagten die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, zwar beeinträchtigt, aber nicht aufgehoben gewesen sei.

Verteidiger sieht eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit

Der Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Franz Essl, sagte gegenüber der APA zur Anklage, dass es sich nicht um eine vorsätzliche Tötung, also Mord handle. Es habe sich ein Kampf entwickelt, "der leider mit Totschlag endete", so Essl. Auch er verwies auf die eingeschränkte "Handlungs- und damit Zurechnungsfähigkeit" seines Mandanten. Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest.

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(Quelle: apa)

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