Testergebnisse in anderen Sprachen müssen weiterhin durch ein ärztliches Zeugnis bestätigt werden. Außerdem wird durch die Novelle der Einreiseverordnung die Frist für verpflichtende Registrierung auf drei Tage vor der Einreise beschränkt.
Einreisende müssen sich registrieren
Das heißt Einreisende können sich frühestens 72 Stunden vor der Einreise online registrieren. Die Verordnung gilt ab Samstag. Bereits bestehende Registrierungen bleiben aber bis inklusive 18. Februar gültig.
Teils lange Wartezeiten an Grenzen
Die seit Mittwoch verschärfte Einreiseverordnung hatte an den Grenzen zu Salzburg und Oberösterreich für teils lange Wartezeiten gesorgt. Vor allem Pendler aus Bayern zeigten sich verärgert, das für die Einreise nach Österreich zunächst keine deutschen Corona-Tests anerkannt wurden. Pendler brauchten daher zusätzlich ein ärztliches Attest, etwa vom Hausarzt.

Seit Mittwoch müssen alle Grenzpendler und bayerischen Schüler, die in Österreich Klassen besuchen, einmal pro Woche einen negativen PCR- oder Antigentests vorlegen. Zusätzlich müssen sie sich wöchentlich mit einem Online-Formular registrieren. Ausgenommen sind lediglich Durchzugspendler, die beispielsweise vom Pinzgau über das kleine deutsche Eck nach Salzburg in die Arbeit fahren.
(Quelle: apa)