Aufgrund der klaren Rechtslage hat das Gericht ohne Aufnahme des Beweisverfahrens entschieden. Das war auch schon im März hinsichtlich der vom OSV verhängten Sperre von Dinko Jukic der Fall. In diesem Fall ist der OSV in Berufung gegangen, das zweitinstanzliche Urteil ist noch ausständig. Auch in der Salzburger Sache steht es dem nationalen Verband frei, zu berufen.
Ausschluss nicht rechtmäßig
Ausgesprochen worden war der Ausschluss des Salzburger Verbandes sowie von acht Salzburger Vereinen um den Jahreswechsel 2011/12. Verband wie Vereinen wurden vom OSV nach einem zum Anwerben von Nachwuchsschwimmern veranstalteten Weihnachtsschwimmen u.a. Verstöße gegen Wettkampfbestimmungen vorgeworfen.Da es mittlerweile längst einen Salzburger Nachfolgeverband gibt, scheint bei einem letztlich rechtskräftigen Urteil ein Chaos mit zwei Verbänden vorprogrammiert.
OSV geht in Berufung
Hinsichtlich der Salzburger Vereine wurde im März in einem Musterprozess zugunsten des "Schwimmteam Delfin" und damit auch der anderen sieben Vereine vom Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen ebenfalls entschieden, dass wegen der eindeutig klaren Rechtslage der Klage stattgegeben wird. Auch hier hat der OSV Berufung angemeldet.
Krankl kündigte überdies an, im August eine Klage gegen den Ausschluss des Jukic-Club SC Austria Wien einzubringen, es könnte auch auf einen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung hinauslaufen. Der Ausschluss des Clubs war Ende Jänner erfolgt, aufgrund der Fristenläufe war eine frühere Klageinbringung nicht möglich. (APA)
(Quelle: salzburg24)