ChatGPT in der Seminararbeit?

Uni Salzburg will im Herbst KI-Leitlinien veröffentlichen: Verbot "kaum kontrollierbar"

Wie steht's um Regeln im Umgang mit KI an der Uni Salzburg? (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 23. Juli 2025 06:26 Uhr
ChatGPT in der Hausarbeit? Während Salzburgs Studierende in der Sommerpause an ihren Arbeiten feilen, bleiben die Regeln zur KI-Nutzung unübersichtlich. Je nach Hochschule gelten unterschiedliche Vorgaben – und an der Universität Salzburg gibt es bislang keine klar kommunizierten Regeln für Studierende. Eine Leitlinie ist für den Herbst angekündigt. Ein KI-Verbot sei jedenfalls "kaum kontrollierbar".

Das Sommersemester ist für Salzburgs Studierende seit drei Wochen vorbei – gearbeitet wird in den Bibliotheken aber immer noch. Denn: In der vorlesungsfreien Zeit werden für viele die Seminar- und Abschlussarbeiten fällig. So manche werden sich dabei wohl auch von digitalen Helfern wie ChatGPT unterstützen lassen. Wie viel Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) erlaubt ist, ist in Salzburg aber von Hochschule zu Hochschule anders geregelt. Und: An der Paris Lodron Universität Salzburg fehlen klar an die Studierenden kommunizierte Regeln nach wie vor. Eine Leitlinie will man im Herbst veröffentlichen, gab Michaela Rückl, Vizerektorin für Lehre und Studierende, am Dienstag gegenüber SALZBURG24 bekannt.

Uni Salzburg setzt auf Aufklärung und neue Prüfungskultur

Aktuell gebe es einen Leitfaden für das Lehrpersonal, der für alle Fachbereiche gültig ist. Dieser sei schon im Mai in das Handbuch für Lehrkräfte aufgenommen worden. Eine finale Version befinde sich gerade in der Letztabstimmung. Der Fokus liegt laut Rückl beim KI-Einsatz in Arbeiten. Man wolle auf Aufklärung über die richtige Kennzeichnung setzen und eine neue Prüfungskultur erarbeiten. „Dann sind wir in einem Bereich, der Innovation möglich macht“, ist sich die Vizerektorin sicher.

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Leitlinie bedeutet aber auch: Es gibt auch ab Herbst keine fixen Regeln für die Studierenden der Uni Salzburg. Stattdessen wird es fachbereichsspezifische Erweiterungen geben, erklärt Rückl. Und: Lehrkräfte sollen den Studierenden selbst mitteilen, ob in ihren Lehrveranstaltungen Künstliche Intelligenz genutzt werden darf oder nicht. Von einem generellen Verbot rate man aber ab: „Das ist kaum kontrollierbar.“ Ein vertrauensvoller Umgang miteinander sei wichtig, meint sie. Anschuldigungen, dass Arbeiten „zu gut“ seien, um selbst gemacht zu sein, würden niemanden weiterbringen.

Zusätzlich will man die „Academic AI“ für die Studierenden der Uni Salzburg zugänglich machen. Der Chatbot ist eine abgewandelte Version von ChatGPT. Eingegebene Daten und hochgeladene Dokumente werden von dieser Version nicht zum Weiterentwickeln der KI verwendet, sondern bleiben abgeschottet.

Verstärkte Betreuung und Defensio an FH in Puch

An den anderen Hochschulen in Salzburg hat man bereits Regelungen für den Umgang mit KI veröffentlicht. An der FH Salzburg setzt man etwa bei Arbeiten einen größeren Fokus auf die Betreuung der Studierenden. Abschlussprüfungen sollen stärker in Richtung Defensio, also in Richtung eines Fachgesprächs über die betreffende Arbeit, gehen, wie aus früheren Medienberichten hervorgeht. Die FH-weite, generelle KI-Richtlinie soll demnach ständig erneuert werden, um auch auf technologische Entwicklungen einzugehen.

Mozarteum nimmt KI-Umgang in Verhaltenskodex auf

Am Mozarteum gilt eine Kennzeichnungspflicht von Hilfsmitteln – das betrifft auch die Verwendung von KI. Es muss also nachvollziehbar sein, was eigene geistige Leistung ist und was nicht. So steht es im Verhaltenskodex der Universität. Auch die Übernahme von KI-generierten Texten ist demnach möglich, sofern die Passagen markiert und mit korrekter Zitation und Quellennachweis versehen sind. Prüfungen müssen weiterhin von Lehrpersonen bewertet werden.

PH Salzburg will pauschale KI-Verbote vermeiden

Auch an der Pädagogischen Hochschule (PH) Salzburg sind prinzipiell alle Tools erlaubt. Einschränkungen für bestimmte Aufgabenstellungen sind möglich, man vermeide aber pauschale Verbote von KI-Anwendungen, heißt es auf der Homepage. Man wolle eine „reflektierte Nutzung“ und „zielführende Integration“ unterstützen. Alle Hilfsmittel müssten aber den Grundregeln des wissenschaftlichen Arbeitens entsprechend transparent dokumentiert werden – also auch die Verwendung von KI-Software. Das gilt für statistische Analysen, aber auch für Recherche und Textgenerierung. Und: Wer KI nutzt, muss die Arbeitsergebnisse verantworten und sicherstellen, dass die Ergebnisse korrekt sind.

KI-generierte Inhalte in der Regel kein Plagiat

An der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität (PMU) sind die KI-Regelungen in den Richtlinien zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis enthalten. Darin festgelegt ist, dass die Nutzung von KI-Applikationen zu dokumentieren und zu kennzeichnen ist. Beim Umgang mit Daten, insbesondere personenbezogenen Daten, sei mit Sorgfalt zu arbeiten und die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen sicherzustellen. Vertrauliche Daten dürfen nicht an eine (externe) KI weitergegeben werden. Maschinell generierte Materialen seien in der Regel kein Plagiat, fehlende Dokumentation über verwendete Hilfsmittel stelle aber wissenschaftliches Fehlverhalten dar.

(Quelle: salzburg24)

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