„Das bisherige Steuersystem war in mehrfacher Hinsicht für Pendlerinnen und Pendler ungerecht“, so ÖAAB-Obmann LAbg. Stöckl. Zukünftig gibt es nun zahlreiche Verbesserungen für all jene, die bei der Fahrt in die Arbeit auf die Benützung des eigenen PKWs angewiesen sind.
Teilzeitkräfte profitieren vom Pendlereuro
Teilzeitkräfte waren bisher generell vom Anspruch eines Pendlerpauschales ausgenommen, sofern sie nicht mindestens 11 Mal monatlich zur Arbeit pendeln. „Die neue Regelung macht den Zugang auch für diese Arbeitnehmergruppe frei. Das ist ein wichtiger Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mehr Gerechtigkeit gibt es nun aber auch für Wochenend-Pendler, wenn das System flexibler wird, mit dem sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Geld für die Fahrten zur Arbeit zurückholen können“, erklärt Christian Stöckl.
Der Verkehrsabsetzbetrag wird zudem auf 300 Euro angehoben. Von der Anhebung der Negativ-Steuer profitieren darüber hinaus vor allem geringere Einkommen, die sich den entsprechend höheren Betrag beim Jahresausgleich zurückholen können. „Mit dem Pendlereuro wird die Treffgenauigkeit ganz wesentlich verbessert, die Abrechnung erfolgt nun in 5-Kilometerschritten. Ein gelungener Kompromiss zwischen Genauigkeit und Administrierbarkeit. Wünschenswert wäre langfristig eine Möglichkeit, diese Frage über ein online Portal einzugeben.“
Pendlerzuschlag verdoppelt sich
Die Unterscheidung von „großer“ und „kleiner“ Pendlerpauschale bleibt aus ökologischen Gründen im Wesentlichen aufrecht. Es wird sich dabei auch in Zukunft um einen Freibetrag und nicht um einen Absetzbetrag handeln. Der Pendlerzuschlag wird mehr als verdoppelt – eine Regelung, die in Salzburg mehrere Tausend pendelnde Arbeitnehmer betrifft.
(Quelle: salzburg24)