Der besagte Raser wurde auf einer deutschen Bundesstraße geblitzt – samt Geldstrafe hätte er auch noch seinen Führerschein abgeben müssen. Doch stattdessen wandte er sich im Internet an eine Person, die damit warb, gegen eine Zahlung Fahrverbote zu übernehmen. Diese füllte den Anhörungsbogen des Rasers aus – wie sich herausstellte, gab sie darauf eine nicht existierende Person an. Bis das die Behörden bemerkten, war die Raserei verjährt und der Mann konnte nicht mehr belangt werden.
Raser in Österreich zur Kasse gebeten
So ein juristischer Trick dürfte aber in Österreich nicht funktionieren. Wie die Polizei am Mittwoch auf SALZBURG24-Anfrage bestätigt, müsste eine Person, die eine solche Strafe übernehmen würde, mit Quittungen von Tankstellen, einem Fahrtenbuch o.Ä. nachweisen, dass sie zum Tatzeitpunkt auch tatsächlich in Österreich war. Zudem verjähren Raser-Strafen in Österreich erst nach einem Jahr. Durch spezielle Automatisierungen im Bearbeitungsprozess werden solche Strafen innerhalb der Fristen eingefordert – man kann ihnen also kaum entgehen.
(Quelle: salzburg24)