Verbotener Ustascha-Gruß

Dinamo-Zagreb-Fans vor Gericht

Veröffentlicht: 15. November 2018 14:43 Uhr
Am Landesgericht Salzburg müssen sich ab Donnerstag 14 Anhänger des Fußballvereins Dinamo Zagreb wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verantworten. Die Angeklagten sollen bei einer Feier im Jahr 2015 etwa mit dem "Kroatischen Gruß" - die erhobene und gestreckte rechte Hand - das faschistische kroatische Ustascha-Regime gewürdigt haben. Den Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Bis auf einen der Männer auf der Anklagebank sind alle Beschuldigten Kroaten oder haben kroatische Wurzeln. "Durch ihre Herkunft und die Begeisterung für den Verein gibt es eine Affinität zur Hooligan-Szene", sagte Staatsanwalt Marcus Neher. "Sie sind Teil der Ultra-Fangruppe Bad Blue Boys und nannten sich selbst Exil Boys." Die Angeklagten leben in Salzburg, Wien, Deutschland und der Schweiz und sind zwischen 23 und 37 Jahre alt.

Partyzelt mit Hakenkreuz

Sie trafen sich bei einer privaten Feier am 20. Juni 2015 in Hallein (Tennengau). Im Garten der Eltern eines der Angeklagten gab es Spanferkel und viel Alkohol, man sang Soldatenlieder, das für das Fest aufgebaute Partyzelt wurde mit Symbolen der Ustascha-Bewegung dekoriert und auf eine Verschalung ein Hakenkreuz gemalt. In der Nacht zog die Gruppe weiter in die Landeshauptstadt, wo sie gegen 4.30 Uhr früh vor einem Hotel geschlossen den rechten Arm zum Salut erhoben. "Za dom spremni", zu Deutsch "Für die Heimat bereit", ist der historische Gruß der Ustascha, der nach kroatischem Recht übrigens verboten ist.

Straftatbestand der Wiederbetätigung erfüllt

"Es ist rechtlich gleichbedeutend, ob der Hitler- oder der Ustascha-Gruß gezeigt wurde", betonte Staatsanwalt Neher, der seine Anklage auf Fotos und Videos von den Vorfällen stützt. "Es ist unerheblich, mit welcher Gesinnung das passiert." Wenn Dritte den Eindruck gewinnen könnten, dass dem Nationalsozialismus gehuldigt werde, sei der Straftatbestand der Wiederbetätigung erfüllt. Mit dem direkten Vergleich zwischen dem Ustascha-Regime und Nazideutschland betritt der Staatsanwalt freilich juristisches Neuland.

Verteidiger: Angeklagte bedauern Vorfall

"Die Anklage ist ein Versuchsballon", sagte Verteidiger Kurt Jelinik, der elf Beschuldigte vertritt. Von einer Verherrlichung der NSDAP könne keine Rede sein. "Für sämtliche Angeklagte gilt: Das hätten sie sich schenken können. Sie bedauern den Vorfall, aber sie werden sich nicht schuldig bekennen."

Seine Mandanten seien keine extremen Hooligans. "Es gibt keine Vorstrafen wegen Gewaltexzessen, alle stehen ordentlich im Leben, sie sind gut ausgebildet und haben alle Jobs und teilweise Familie." Am besagten Fest sei sogar zwei Mal die Polizei erschienen und hätte weniger Lärm eingemahnt. "Die Beamten haben dort aber kein Ustascha-Treffen gesehen." Jelinek bezog sich heute auf ein Privatgutachten eines Universitätsprofessors, wonach das Zeigen von Wappen, Grüßen und Symbolen der Ustascha nicht unter das Verbotsgesetz falle.

Lange Haftstrafen drohen

Martin Arthofer, Verteidiger der restlichen Angeklagten, verwies am Donnerstag auch auf die jährliche Kriegsgedenkfeier im Kärntner Bleiburg. "Es gibt hier eine Empfehlung des Innenministeriums an die Exekutive, dass der ‚Kroatischen Gruß‘ nicht mit dem in Österreich verboten Hitlergruß ident ist." Die Behörden seien aber angehalten worden, Teilnehmer zu informieren, dass zur Vermeidung von Interventionen besser auf den kroatischen Gruß zu verzichten sei.

Den 14 Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Gefängnis. Der Prozess ist bis kommenden Dienstag angesetzt.

Was ist die Ustascha-Bewegung?

Die Angeklagten wollen im Verfahren offenbar nicht aussagen. Die von NS-Deutschland inspirierte Ustascha-Bewegung hat in Kroatien und Bosnien von 1941 und 1945 eine totalitäre Diktatur errichtet und Serben, Juden, Roma und kritische Oppositionelle ermordet. Die Angaben über Opfer variieren zwischen 300.000 und 750.000 ermordeten Menschen.

(APA)

(Quelle: apa)

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