Umstrittener Nager

Salzburger "Biber-Verordnung" geht in Begutachtung

Veröffentlicht: 06. August 2025 16:30 Uhr
Die neue Maßnahmengebietsverordnung für das Bibermanagement in Salzburg ging heute für 14 Tage in Begutachtung. Damit sollen klare Regeln für den Umgang mit dem mittlerweile in ganz Salzburg verbreiteten Nager festgelegt werden.

Die neue „Biber-Verordnung“ soll künftig regeln, wie im Bundesland Salzburg mit dem Tier umgegangen wird, wenn es zu Problemen mit Menschen, Infrastruktur oder der Tierwelt kommt. Eine mit der Flor-Fauna-Habitat-Richtlinie (FHH) der EU abgestimmte Maßnahmenverordnung soll das Werkzeug sein, um flexibel auf Konflikte reagieren zu können, teilt das Land in einer Aussendung am Mittwoch mit.

Svazek: „Entnahme ist das letzte Mittel“

Der Biber gilt als bedeutender Teil des heimischen Ökosystems, seine Aktivitäten würden jedoch immer öfter Probleme mit sich bringen – von überschwemmten Verkehrswegen bis hin zu Schäden in der Land- und Forstwirtschaft. „Der Biber ist kein Feindbild. Aber dort, wo seine Aktivitäten Menschen, Infrastruktur oder Biodiversität gefährden, braucht es Regeln. Klar ist: Eine Entnahme ist das letzte Mittel, nicht das erste“, so Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ). Da der Biber laut FFH-Richtlinie besonders geschützt ist, braucht es für jede Verordnung eine wildökologische Stellungnahme, um sicherzustellen, dass der günstige Erhaltungszustand der Population nicht gefährdet wird.

Rund 400 Biber in Salzburg

In Salzburg gibt es derzeit eine Population von rund 400 Tieren. Dazu einen jährlichen Zuwachs von rund sieben bis 10 Prozent. „Damit ist der günstige Erhaltungszustand für den Biber jedenfalls erfüllt und die Grenzen des Zusammenlebens mit menschlichen Interessen werden deshalb zunehmend überschritten“, so Svazek weiter.

Die Maßnahmengebietsverordnung biete dem Land Salzburg künftig einen ausdifferenzierten Werkzeugkoffer, um flexibel und je nach Situation auf Konflikte reagieren zu können: „Wir verfolgen das Prinzip: Prävention, Schutz, Entnahme. Und das genau in dieser Reihenfolge“, so die Landeshauptfrau-Stellvertreterin weiter.

Präventionsmaßnahmen

  • Einzelschutz
  • Anbringen von Verstreichmitteln
  • Entschädigungen und Biberprämie als Teil des Vertragsnaturschutzes
  • Beratung durch die Biberbeauftragte des Landes Salzburg

Dammentfernung

  • Nicht-Biberburgen-sichernde Dämme können nach Rücksprache rasch entfernt werden
  • Biberburgen-sichernde Dämme sind besonders geschützt (FFH-Anhang IV) und Entfernung ist nur nach Genehmigung zulässig

Entnahme von Tieren

  • Maximal 15 Biber können entnommen werden. Ausschließlich in definierten Gebieten (§4 VO).
  • Entnahme nur im Zeitraum von 15. September bis 15. März
  • Die Methoden: Lebendfang, Erlegung mit Langwaffe, Nachtzieltechnik, Verbringung (ausschließlich in der Stadt Salzburg)

Die Maßnahmengebietsverordnung ist vom 6. August 2025 an für 14 Tage in Begutachtung. Nach Ablauf der Frist werden die Stellungnahmen gesichtet.

(Quelle: salzburg24)

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