Sein Taschengeld deutlich aufgebessert hat sich ein 13-jähriger Schüler aus dem Flachgau durch den Verkauf von Cannabiskraut in seinem Kinderzimmer. Aufgrund der Aussagen von Zeugen, welche der Polizei davon berichteten, dass der 13-Jährige Cannabiskraut an Abnehmer in seinem Kinderzimmer verkaufe, wurde durch die Staatsanwaltschaft Salzburg eine Hausdurchsuchung angeordnet, berichtet die Polizei in einer Aussendung.
Cannabis von Vater?
Zwei Zeugen belasteten den Schüler. Sie behaupteten, bei ihm mehrmals Suchtmittel in Form von Cannabiskraut gekauft zu haben und dass sich bei jedem Kauf größere Mengen des Suchtmittels im Besitz des Teenagers befunden hätten.
Ein Zeuge gab an, dass das Cannabiskraut des Schülers aus dem Bestand des Vaters stammen würde. Ob der Vater ihm das Suchtmittel freiwillig übergebe oder ob es sich der Schüler heimlich nehme, konnte vom Zeugen jedoch nicht mit Sicherheit angegeben werden.
Hausdurchsuchung im Flachgau
Bei einer Hausdurchsuchung im Zimmer des Schülers konnten etwa 90 Gramm Cannabiskraut, eine große Feinwaage zum Abwiegen des Suchtmittels und unzählige Objekte mit Suchtmittelbezug wie benutzte Bongs und mehrere Grinder (Cannabismühlen) aufgefunden werden.
Drogen in guter Qualität
Im Gartenhaus, welches eindeutig dem Vater des 13-Jährigen zuzuschreiben ist, wurden die Polizisten ebenfalls fündig. Dort entdeckte der Suchtmittelspürhund insgesamt etwa 910 Gramm Cannabiskraut. Wobei die Qualität des Cannabiskrautes nach ersten Erkenntnissen nach, als sehr gut eingestuft werden muss.
Auch Spuren von Kokain gefunden
Des Weiteren wurden beim Vater Objekte wie Bretter samt Glasröhrchen mit Suchtmittelresten von Kokain festgestellt und ein gefälschtes und dem Arzneimittelgesetz unterliegendes russisches Potenzmittel.
13-Jähriger noch strafunmündig
Das Cannabiskraut wird nun zur Feststellung des exakten THC-Reinwertes zum Bundeskriminalamt nach Wien geschickt und dort untersucht.
Der Vater wird auf freiem Fuß bei der Staatsanwaltschaft Salzburg zur Anzeige gebracht.
Der Sohn hat aufgrund seines Alters und der damit einhergehenden Strafunmündigkeit derzeit noch keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten, jedoch wird ein Bericht der Staatsanwaltschaft und dem Jugendamt übermittelt.
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(Quelle: salzburg24)