Schockmoment im Zoo Salzburg: Die gehaubten Kapuzineraffen kauerten am Dienstag teilnahmslos in einer Ecke und mussten sich mehrfach übergeben. Der Grund dafür? Jemand hat den Tieren heimlich Bananen gefüttert, erklärt Geschäftsführerin Sabine Grebner am Donnerstag im Gespräch mit SALZBURG24 und betont: „Das hätte katastrophal enden können.“
Affenbande nach Zuckerschock wieder fit
Ein Besucher oder eine Besucherin habe das süße Obst wohl in einem unbeobachteten Moment in das Gehege geworfen, vermutet Grebner. Für die Affen sei das „wie wenn man mir jetzt eine große Tafel Schokolade hinlegen würde“. Die Tiere hätten so zu viel Zucker aufgenommen. Dabei achte man aufgrund des höheren Alters der Affengruppe besonders auf eine ausgewogene Ernährung. Weibchen „Chicca“ habe es so schlimm erwischt, dass sie gar keine Nahrung mehr bei sich behalten konnte und tierärztlich versorgt werden musste. „Wir hatten großes Glück, dass sich alle wieder erholt haben.“
Zoo Salzburg erinnert Gäste an Fütterungsverbot
Grebner stellt deshalb noch einmal klar, dass die Zoobewohner nur von den Tierpfleger:innen gefüttert werden dürfen – mit Ausnahme der Zwergziegen, Kamerunschafe und Alpakas, denen man die an der Kasse erhältlichen Pellets anbieten darf. Besucherinnen und Besuchern sei das Füttern überall sonst „aus gutem Grund“ strengstens untersagt. Auch in Salzburg seien bereits Tiere verstorben, nachdem sie falsch gefüttert wurden, wie der Zoo mitteilt.
Dass Zoogäste gegen das Fütterungsverbot verstoßen käme immer wieder vor, schildert Grebner. Meist gehe es aber um kleine Häppchen. Man weise die Personen dann auf die Regelungen hin und kläre über die Gründe auf. Ein Haufen Bananen, der in einem Affengehege landet: „Das haben wir so noch nie erlebt.“ Gut gemeint sei eben nicht automatisch auch gut umgesetzt.
Anzeige werde der Zoo nicht erstatten. Man hoffe aber, möglichst viele Menschen für das Thema unerlaubtes Füttern zu sensibilisieren – und vielleicht auch die Person zu erreichen, die den Affen die Bananen gab.
(Quelle: salzburg24)