Für Jänner angesetzt

Bub (9) von Korn begraben: Prozess gegen Flachgauer Landwirt

Veröffentlicht: 14. Dezember 2022 17:12 Uhr
In jenem tragischen Unfall, bei dem ein neunjähriger Bub auf einem Bauernhof in Lamprechtshausen (Flachgau) von Getreide verschüttet wurde und dabei ums Leben kam, wurde nun ein Prozesstermin festgelegt. Verantworten müssen sich der Landwirt und sein Vater.
SALZBURG24 (AG)

Ein tragischer Unfall im Sommer 2022 auf einem Bauernhof im Flachgau, bei dem ein neunjähriger Bub ums Leben gekommen war, hat nun strafrechtliche Konsequenzen für den Landwirt und dessen pensionierten Vater. Sie müssen sich wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung am 30. Jänner 2023 am Bezirksgericht Oberndorf verantworten. Das Kind war beim Spielen auf einem mit Korn beladenen Traktoranhänger unter das Getreide geraten, bewusstlos geworden und im Spital gestorben.

Bub (9) stirbt auf Bauernhof in Lamprechtshausen

Der Neunjährige war am 18. Juli auf dem Bauernhof zu Besuch und hatte mit dem um ein Jahr jüngeren Buben des Landwirtes auf dem Kipp-Anhänger gespielt, der mit einer etwa 60 Zentimeter hohen Getreide-Schicht beladen war. Der Kipper war rund 45 Grad angehoben, damit die Körner abgeladen und über ein Rohr zu einem Schneckenantrieb befördert werden.

Von Korn begraben: Bub stirbt auf Bauernhof in Lamprechtshausen

Ums Leben gekommen ist ein neun Jahre alter Bub bei einem Unfall auf einem Bauernhof im Flachgau: Auf einem Kipper wurde er am Montag von Korn verschüttet. Im Salzburger Landeskrankenhaus erlag das …

Die beiden Kinder nutzten den gekippten Anhänger als Rutsche. Dabei geriet der Neunjährige am Beginn des Rohres in den Sog. Mit seinem Rücken blockierte er den Abfluss des Getreides und wurde in der Folge vom nachkommenden Korn verschüttet. Als der jüngere Bub den Unfall mitbekam, schlug er sofort Alarm.

Landwirt und Vater angeklagt

Der Landwirt schaufelte das Kind frei und barg es. Der Notarzt reanimierte den Buben, der danach mit dem Rettungshubschrauber ins Uniklinikum Salzburg geflogen wurde. In der Nacht ist das Kind dort gestorben. Die Staatsanwaltschaft Salzburg wirft den beiden Angeklagten sinngemäß vor, sie hätten dem Kind das Spielen auf dem Kipp-Anhänger erlaubt, obwohl dies während des Betriebes des Anhängers laut der Bedienungsanleitung verboten ist.

In dem Strafantrag heißt es konkret, die Beschuldigten hätten dem Neunjährigen "gemeinsam als Mittäter als Aufsichtspersonen" gestattet, auf dem in Betrieb befindlichen Kipp-Anhänger während des Abladevorganges von Getreide zu spielen. Sie hätten dadurch entgegen den Vorschriften der Allgemeinen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften in der Bedienungsanleitung des Kipp-Anhängers gehandelt, "wonach vor jeder Inbetriebnahme darauf zu achten ist, dass sich niemand im Nahbereich aufhält (besonders Kinder) und das Betreten während des Kippvorganges verboten ist". Der Landwirt und der Pensionist hätten dadurch den Tod des Neunjährigen herbeigeführt, wie Gerichtssprecher Peter Egger am Mittwoch in einer Medienaussendung aus dem Strafantrag zitierte.

(Quelle: apa)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken