Modell zum Nachahmen

Elf Flachgauer Gemeinden sind jetzt eine Energiegemeinschaft

Veröffentlicht: 04. März 2024 13:39 Uhr
Energiegemeinschaften sprießen im Land Salzburg derzeit wie Pilze aus der Erde. Eine davon ist der Zusammenschluss von elf Flachgauer Gemeinden, wo seit Jahresbeginn ein Probebetrieb läuft. Wie das funktioniert, erfahrt ihr hier.

Aus Photovoltaik-Anlagen (PV) gewonnener Strom von den Gemeindegebäuden im Salzburger Seenland wird nicht nur für die eigene Energieversorgung verwendet. Überschüssiger Strom kann dank einer Energiegemeinschaft (EEG) auch einer Nachbargemeinde zugutekommen. Bei der seit 1. Jänner laufenden EEG mit dabei sind die Flachgauer Gemeinden Seekirchen, Straßwalchen, Neumarkt, Henndorf, Obertrum, Eugendorf, Seeham, Mattsee, Berndorf, Köstendorf und Schleedorf.

Gemeinsam erneuerbare Energie erzeugen

Möglich macht das Ganze das seit Juli 2021 gültige Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Dadurch wird es Gemeinden, Bürger:innen und KMUs ermöglicht, gemeinsam erneuerbare Energie zu erzeugen, zu nutzen und untereinander zu handeln. Damit soll ein fairer Preis für alle Teilnehmenden ausgehandelt werden. "Die Gemeinden im Seenland arbeiten bereits in vielen Bereichen zusammen, nun auch bei der Energiegewinnung und -verteilung", sagt Gerhard Pausch vom Regionalverband Salzburger Seenland am Montag zu SALZBURG24. Der seit 1. Jänner laufende Probebetrieb werde laufend evaluiert. Angaben zum internen Strompreis konnten deshalb noch nicht getroffen werden. Schätzungsweise 1.000 Euro sollen damit pro Jahr gespart werden können. "Mittlerweile sind das zwar noch Peanuts, aber mit weiteren PV-Anlagen kann damit langfristig Geld gespart werden."

Niedriger Strompreis durch mehr PV-Anlagen

Der große Vorteil sei, dass keine zusätzliche Organisationsstruktur wie ein Verein oder Genossenschaft aufgebaut werden müsse. "Lediglich der Abrechnungsdienstleister EnoxShare der Salzburg AG kümmert sich um die Rohdaten der Verbräuche und Erlöse, die dann über die Buchhaltung des Regionalverbandes auf die Gemeinden aufgeteilt werden", schildert Pausch. Privatpersonen und Firmen sind von der Einspeisung in die Energiegemeinschaft Seenland vorerst noch ausgeschlossen, weil der Gemeindeverband hier als Rechtsträger auftritt. "Das ist ein Sonderfall und dürfte in Österreich bislang einzigartig sein", sagt Pausch, der sich gegenüber S24 aber zuversichtlich zeigt, dass der Bund das Gesetz entsprechend nachbessert, damit künftig sowohl Private als auch Firmen von der Energiegemeinschaft profitieren können.

Energiegemeinschaft Seenland Regionalverband Salzburger Seenland
V.l.: Obertrums Bürgermeister Simon Wallner (Obmann Regionalverband Salzburger Seenland), Markus Schwarz (Institut für Raumordnung und Wohnen) und Markus Bruckbauer (Salzburg AG).

Zuerst nehmen rund 35 kommunale Verbrauchs- und Erzeugungs-Zählpunkte an der Energiegemeinschaft teil – Tendenz steigend. "Mit mehr PV-Anlagen ist eine höhere Kostenersparnis möglich", so Pausch. Weitere Zählpunkte können jederzeit dazu- oder herausgenommen werden. Aktuell werde von einem PV-Überschuss von ca. 350.000 kWh ausgegangen. Etwa 25 Stromabnehmer gibt es derzeit. Weil der Strom aus den PV-Anlagen im Salzburger Seenland vorerst nicht gespeichert werden kann, muss er zu dem Zeitpunkt verbraucht werden, wann er auch erzeugt wird.

Immer mehr Energiegemeinschaften in Salzburg

Eine solche Energiegemeinschaften wie im Seenland ist kein Einzelfall in Salzburg: Neben dem Strommarkt im Lungau oder einem Kleinwasserkraftwerk in der Landeshauptstadt gibt es etliche kleinere Gemeinschaften zur Stromerzeugung und -verteilung. Das Land Salzburg bietet Informationen und Beratung an, um Interessenten bei der Bildung und Umsetzung von Energiegemeinschaften zu unterstützen.

 

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen durch eine Energiegemeinschaft durch einen angepassten Bezugspreis profitieren und Stromproduzierende können dank stabiler Preise ihre Investitionen langfristig planen. Darüber hinaus gibt es für den aus der EEG bezogenen Strom finanzielle Anreize, wie den Entfall des Erneuerbaren Förderbeitrags, die Befreiung der Elektrizitätsabgabe und reduzierte arbeitsbezogene Netzentgelte.

Wer bei einer Energiegemeinschaft grundsätzlich mitmachen möchte, braucht einen Smart Meter, bei dem die Auslesung der 15-Minuten-Werte aktiviert ist. Bei mehr als 50 kW und 100.000 kWh kommt dann ein Lastprofilzähler zum Einsatz. Anhand der Zählerwerte kann dann festgestellt werden, wie viel der verbrauchten Energie durch den EEG-Erzeugungsanteil gedeckt und wie viel aus dem Stromnetz des Energieversorgers ergänzt wurde. Überschüssig erzeugter Strom, der nicht im Rahmen des EEG verbraucht wird, verbleibt in der Erzeugungsanlage und wird an den frei wählbaren Stromabnehmer weitergeleitet.

(Quelle: salzburg24)

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