Das erste Salzburger Raserauto kommt unter den Hammer. Ein 17-Jähriger aus Nußdorf am Haunsberg (Flachgau) bretterte am 11. August mit fast 200 km/h auf der Westautobahn im oberösterreichischen Ansfelden. Erlaubt sind in dem Abschnitt 100 km/h. Das Auto wurde beschlagnahmt und wird nun, etwa drei Monate später, als zweites Raserauto in Österreich versteigert.
Erstes Raserauto in Vorarlberg versteigert
Seit 1. März 2024 kann bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und später versteigert werden. Das sieht die 34. Novelle der Straßenverkehrsverordnung vor, die teils seit 1. September 2023 in Kraft ist. Zur ersten Versteigerung eines beschlagnahmten Autos eines Rasenden kam es Anfang Oktober in Vorarlberg.
Die drei Monate zwischen der Beschlagnahmung und der Versteigerung sieht Manfred Hageneder, Bezirkshauptmann von Linz-Land, im SALZBURG24-Gespräch am Montag als „sehr schnell“. Schließlich müsse die vorläufige Konfiszierung erst geprüft und mit entsprechenden Bescheiden als rechtskräftig gemacht werden. Dabei wird unter anderem begutachtet, wer der Eigentümer des Autos ist und ob die Maßnahme erforderlich sei, um den Raser an ähnlichen Taten in Zukunft zu hindern. Außerdem muss auch eine vierwöchige Beschwerdefrist eingehalten werden.
Startgebot des Salzburger Raserautos bei 400 Euro
Im Falle des Flachgauers sind alle Formalitäten abgeschlossen – vor etwa zwei Wochen wurde das Auto an das Auktionshaus Dorotheum in Traun überstellt und nun in den aktuellen Katalog aufgenommen. Das Startgebot für den silbernen VW Passat, Baujahr 2002, wird bei der Online-Versteigerung mit 400 Euro angesetzt. „Vielleicht zahlt aber jemand auch einen höheren Preis, weil es das erste Raserauto in Oberösterreich ist“, schmunzelt der Bezirkshauptmann.
Gesetzlich ist vorgesehen, dass etwa 70 Prozent des Erlöses an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds gehen. Den Rest erhält das Bundesland, das den Aufwand der Strafbehörde zu tragen hat – in dem Fall also das Land Oberösterreich. Der Hammer fällt jedenfalls am 20. November, Besichtigungen sind davor möglich.
Während die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land für die Beschlagnahmung und die Ausstellung der Raserstrafe von rund 1.000 Euro zuständig ist, entscheidet die BH Salzburg übrigens über die Maßnahmen zwecks Führerschein. Bei so einer hohen Geschwindigkeitsüberschreitung ist der Schein aber für mindestens sechs Monate weg, zeigt das Kuratorium für Verkehrssicherheit auf. Und auch zur Nachschulung muss der 17-Jährige.
Was haltet ihr von den Maßnahmen für extrem rasende Lenker:innen? Diskutiert gerne in den Kommentaren.
(Quelle: salzburg24)