Das Kätzchen wurde schließlich auf den Tierschutzhof der Pfotenhilfe in Lochen (Bez. Braunau) gebracht. Dort wurde "Fritzi" erstversorgt.
"Wenn man sich ein so junges Kätzchen von irgendwoher besorgt, wo sich Katzen offenbar gesetzwidrig unkontrolliert vermehren und es dann nach kurzer Zeit auch noch aussetzt, ist das besonders grausam und kein Kavaliersdelikt", sagt Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler. "Erschwerend kommt noch hinzu, dass Fritzi durch den Strick nicht einmal Zugang zu Futter und Wasser hatte und bei diesen Temperaturen ohne Bewegung schwer krank werden und sogar an Unterkühlung sterben hätte können." Stadler weist zudem auf das Tierschutzgesetz hin. Demnach dürfen Katzen erst mit acht Wochen von der Mutter getrennt werden. Der Kater dürfte also nicht lange bei seiner neuen Familie gewesen sein.
Aussetzen von Tieren strafbar
Tiere auszusetzen fällt gemäß §222 Strafgesetzbuch unter Tierquälerei und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet. Die Pfotenhilfe bittet daher um Hinweise aus der Bevölkerung, um bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten zu können. Aber auch Hinweise auf den Vermehrer seien wichtig, da dieser gegen die gesetzliche Kastrationspflicht verstoßen habe, erklärt Stadler.
(Quelle: salzburg24)