Verbotene Bootstour

Mit Kajak am Königssee: Zwei Flachgauer nach Bayerischem Naturschutzgesetz angezeigt

Am Königssee sind private Bootsfahrten verboten. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 05. September 2025 10:24 Uhr
Zwei Flachgauer wurden am Donnerstag beim Kajakfahren auf dem Königssee im benachbarten Bayern erwischt. Das Befahren des Sees im Nationalpark ist seit 2017 ausnahmslos verboten. Jetzt droht eine Anzeige nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz.
SALZBURG24 (mp)

Zwei Männer aus Eugendorf (Flachgau), 39 und 41 Jahre alt, machten am Donnerstag einen Kajakausflug auf den Königssee im benachbarten Bayern. Sie waren mit ihren Kajaks bereits auf halber Seelänge auf Höhe der „Echowand“, als sie von einer Bootsstreife der bayerischen Polizei angehalten wurden. Das berichtete die Exekutive am Freitag in einer Aussendung.

Da der See inmitten des Nationalparks Berchtesgaden liegt, herrschen strenge Regeln für das Befahren. Dies ist ausschließlich der Königsseeschifffahrt vorbehalten. Private Wasserfahrzeuge wie Kanus, Kajaks oder SUPs sind explizit verboten, wie es auf der Homepage der Königsseeschifffahrt heißt.

Gegen die beiden Flachgauer wird nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz beim Landratsamt Berchtesgadener Land eingeleitet, teilte die Polizei abschließend mit.   

(Quelle: salzburg24)

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