Veröffentlicht: 24. Jänner 2012 12:44 Uhr
Eine 42-jährige Mutter stand am Dienstag wegen "Quälens oder Vernachlässigens" ihres Sohnes in Salzburg vor Gericht. Der Prozess ist auf unbestimmte Zeit vertagt worden. In der nächsten Verhandlung soll die Leiterin der Gerichtsmedizin Salzburg, Edith Tutsch-Bauer, ein Gutachten erörtern. Richter Schenk will auch noch einen weiteren Zeugen einvernehmen.
Johannes mit blauen Flecken übersät
Auch an sehr warmen Tagen im April und Mai war Johannes mit langärmeligen T-Shirts in den Kindergarten gekommen. Schließlich konnten ihn die Pädagoginnen überreden, doch etwas Kurzärmeliges anzuziehen. Die roten und blauen Flecken stachen den Frauen sofort ins Auge. Das Jugendamt wurde eingeschaltet. Nach einer medizinischen Untersuchung wurde der Bub derMutter bisher unbescholten
Eine Ärztin, die den Buben als erstes untersucht hatte, stellte multiple, daumenabdruckgroße Hämatome an den Ober- und Unterarmen fest, einige Hämatome an den Unterschenkeln und eine zehn Zentimeter lange Kratzwunde am Oberkörper. Ein Sachverständiger der Gerichtsmedizin Salzburg belastet die bisher unbescholtene und ledige Mutter von drei Söhnen (sieben, 14 und 22 Jahre) in seinem Gutachten schwer. Der Sechsjährige müsse von Menschenhand fest gepackt, gekniffen und gekratzt worden sein. Die Angaben der Mutter, wonach die Verletzungen ein mittelgroßer Hund verursacht habe, schloss derMutter bekannte sich nicht schuldig
Die Expertise der Gerichtsmedizin stellte Verteidiger Christian Schubert infrage. Der Sachverständige habe das betroffene Kind gar nicht selbst untersucht, sagte er heute zu Einzelrichter Stefan Schenk. Der Rechtsanwalt zitierte die Angaben eines Psychologen, der schon beim Obsorgeverfahren am Bezirksgericht ausgesagt hat. Der Sachverständige habe demnach "keine belastenden Momente" bei dem Buben gefunden, die Verletzungen stammten von dem Spiel mit einem Hund, erläuterte der Verteidiger der kaufmännischen Angestellten. "Meine Mandatin hat ihren Sohn weder geschlagen, noch gepackt und ihm auch keine Qualen zugefügt."Urteil steht noch aus
Der Richter will mehrere Zeugen hören, darunter eine Kindergärtnerin, den Vater und Großvater des mutmaßlichen Opfers. Zum Schutz der persönlichen Lebensumstände des Buben und auch seiner Angehörigen wurde die Öffentlichkeit vor dem Beweisverfahren von dem Prozess ausgeschlossen. (APA)Links zu diesem Artikel:
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(Quelle: salzburg24)