Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung. Der Wagen mit den drei Freundinnen war ins Schleudern geraten und in einen Bach gestürzt. Zwei Insassinnen konnte reanimiert werden, starben aber wenig später im Spital.
Nußdorf: Lenkerin alarmiert Rettung
Der Pkw war gegen Mitternacht auf der regennassen Göminger Landesstraße in einer Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn geraten. Das Auto durchbrach eine Schutzplanke und landete auf dem Dach liegend im 1,80 Meter tiefen Bachbett. Die Lenkerin konnte den Wagen noch aus eigener Kraft verlassen und die Rettungskräfte alarmieren. Ihre beiden Freundinnen blieben bis zu ihrer Bergung unter Wasser. Eine Insassin starb am 13. Mai im Landeskrankenhaus und die zweite am 14. Mai im Unfallkrankenhaus Salzburg.
Vorwurf: Überhöhte Geschwindigkeit
In dem Strafantrag wird der Beschuldigten überhöhte Geschwindigkeit vorgeworfen. "Sie war auch mit einer überhöhten Geschwindigkeit unterwegs. Sie fuhr 90 bis 98 km/h, erlaubt waren 70 km/h", erläuterte Imre Juhasz, Vizepräsident und Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, auf Anfrage der APA.
Der Frau werde auch mangelnde Vorsicht und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr und auch mangelnde Fahrpraxis vorgeworfen, sagte Juhasz. Der Probeführerschein sei der Lenkerin am 30. August 2011 ausgestellt worden. Zudem habe die Frau gegen das Kraftfahrgesetz verstoßen, es habe sich um ein "nicht mehr verkehrszulässiges Fahrzeug" gehandelt. All diese Vorwürfe hätten aber nicht für die Zusatzqualifikation "unter gefährlichen Verhältnissen" ausgereicht, erklärte der Gerichtssprecher.
"Es tut ihr unendlich leid"
Die drei Freundinnen waren angegurtet. Sie stammen aus dem nördlichen Flachgau. Die Beschuldigte wurde bei dem Unfall verletzt, sie hatte auch einen schweren Schock erlitten. "Es tut ihr unendlich leid", sagte ihr Verteidiger Kurt Jelinek am Montag zur APA. Seine Mandantin sei geständig. "Sie hat eine Geschwindigkeitsübertretung begangen. Aufgrund ihrer mangelnden Fahrpraxis ist es zu einer Fehlreaktion gekommen", erklärte der Rechtsanwalt.
Der Prozess findet am 13. August am Bezirksgericht Oberndorf statt. Die Verhandlung führt Richter Thomas Prammer. (APA)
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(Quelle: salzburg24)

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