Flachgau

Nach Unfall mit zwei Todesopfern im Flachgau: 19-Jährige angeklagt

Veröffentlicht: 29. Juli 2013 16:42 Uhr
Wegen eines Verkehrsunfalls mit zwei 18-jährigen Todesopfern am 12. Mai des Vorjahrs in Nußdorf im Salzburger Flachgau ist gegen die damals 18-jährige, mittlerweile 19-jährige Unfall-Lenkerin ein Strafantrag beim Bezirksgericht Oberndorf eingebracht worden.

Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung. Der Wagen mit den drei Freundinnen war ins Schleudern geraten und in einen Bach gestürzt. Zwei Insassinnen konnte reanimiert werden, starben aber wenig später im Spital.

Nußdorf: Lenkerin alarmiert Rettung

Der Pkw war gegen Mitternacht auf der regennassen Göminger Landesstraße in einer Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn geraten. Das Auto durchbrach eine Schutzplanke und landete auf dem Dach liegend im 1,80 Meter tiefen Bachbett. Die Lenkerin konnte den Wagen noch aus eigener Kraft verlassen und die Rettungskräfte alarmieren. Ihre beiden Freundinnen blieben bis zu ihrer Bergung unter Wasser. Eine Insassin starb am 13. Mai im Landeskrankenhaus und die zweite am 14. Mai im Unfallkrankenhaus Salzburg.

Vorwurf: Überhöhte Geschwindigkeit

In dem Strafantrag wird der Beschuldigten überhöhte Geschwindigkeit vorgeworfen. "Sie war auch mit einer überhöhten Geschwindigkeit unterwegs. Sie fuhr 90 bis 98 km/h, erlaubt waren 70 km/h", erläuterte Imre Juhasz, Vizepräsident und Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, auf Anfrage der APA.

Der Frau werde auch mangelnde Vorsicht und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr und auch mangelnde Fahrpraxis vorgeworfen, sagte Juhasz. Der Probeführerschein sei der Lenkerin am 30. August 2011 ausgestellt worden. Zudem habe die Frau gegen das Kraftfahrgesetz verstoßen, es habe sich um ein "nicht mehr verkehrszulässiges Fahrzeug" gehandelt. All diese Vorwürfe hätten aber nicht für die Zusatzqualifikation "unter gefährlichen Verhältnissen" ausgereicht, erklärte der Gerichtssprecher.

"Es tut ihr unendlich leid"

Die drei Freundinnen waren angegurtet. Sie stammen aus dem nördlichen Flachgau. Die Beschuldigte wurde bei dem Unfall verletzt, sie hatte auch einen schweren Schock erlitten. "Es tut ihr unendlich leid", sagte ihr Verteidiger Kurt Jelinek am Montag zur APA. Seine Mandantin sei geständig. "Sie hat eine Geschwindigkeitsübertretung begangen. Aufgrund ihrer mangelnden Fahrpraxis ist es zu einer Fehlreaktion gekommen", erklärte der Rechtsanwalt.

Der Prozess findet am 13. August am Bezirksgericht Oberndorf statt. Die Verhandlung führt Richter Thomas Prammer. (APA)

Bildergalerien

Bildergalerien

Bildergalerien

(Quelle: salzburg24)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken