Parteifinanzen

FPÖ Salzburg muss 26.000 Euro Strafe wegen Spende zahlen

Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat im Bundeskanzleramt hat Geldbußen unter anderem gegen die Salzburger FPÖ verhängt. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 12. April 2025 14:42 Uhr
Wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz muss die Salzburger FPÖ 26.000 Euro an Strafe zahlen. Es ging dabei um Inserate des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs, über die die Bürgermeisterkandidaten und die FPÖ Salzburg beworben wurden. Auch die Bierpartei von Dominik Wlazny muss wegen des Verkaufs von Fanartikeln eine Strafe zahlen.

Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Bundeskanzleramt hat Geldbußen gegen die Bierpartei und die FPÖ verhängt. Die Bierpartei muss im Zusammenhang mit dem Verkauf von Fanartikeln über einen Webshop insgesamt rund 15.000 Euro zahlen. Mehrere Verstöße gegen das Parteiengesetz sieht der Senat bei der FPÖ - so etwa in Bezug auf Zeitungsinserate und das Parteiorgan "Neue Freie Zeitung".

Mehrere Verstöße bei der FPÖ

Eine Geldbuße von rund 26.000 Euro erhielt die FPÖ Salzburg. Dabei geht es um Inserate des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs Salzburg, die die FPÖ Salzburg und deren Bürgermeisterkandidaten bewarben. Der Rechnungshof sowie der UPTS werteten das als Spende an die Partei, der Gemeinderatsklub scheine aber in der Spendenliste des Rechenschaftsberichts nicht auf.

Etwa 15.500 Euro kosten Verstöße im Zusammenhang mit der "Neuen Freien Zeitung" die FPÖ. Sie habe es u.a. unterlassen, Einnahmen und Ausgaben aus ihrer Eigenschaft als Medieninhaberin im Rechenschaftsbericht auszuweisen. Zudem muss die FPÖ 330 Euro zahlen, weil von ihrem früheren Klubobmann in Oberösterreich, Herwig Mahr, Sachspenden in Form der Veröffentlichung von Einschaltungen angenommen wurden. Facebook-Anzeigen wurden vom Freiheitlichen Landtagsklub bezahlt, würden aber keinerlei Bezug zu diesem aufweisen.

Verfahren gegen FPÖ Kärnten eingestellt

Ein Verfahren gegen die FPÖ Kärnten bezüglich eines Fanshops stellte der UPTS hingegen ein. Nach Ansicht des Rechnungshofes stellt der Verkauf von Werbeartikeln der FPÖ über den Fanshop eine Werbemaßnahme für die Partei dar. Der UPTS widerspricht allerdings im Allgemeinen der Auffassung, dass es sich beim betroffenen Shop um den Fanshop der FPÖ Kärnten handelt.

Bierpartei-Fanartikel als unzulässige Spende

Eine mögliche unzulässige Spende sah der Rechnungshof im Verkauf von Bierpartei-Fanartikeln im Webshop der Band Turbobier, deren Frontman Parteigründer Dominik Wlazny ist. Der UPTS gab dem Rechnungshof recht, die Website habe zu einem Drittel der Bierpartei als Werbe- und Verkaufsplattform gedient. Die Bierpartei habe die erhaltenen Spenden nicht im Rechenschaftsbericht ausgewiesen, zudem sei die zulässige Spendenhöhe überschritten worden. Zusätzlich 5.000 Euro muss die Partei wegen einer verspätet an den Rechnungshof gemeldeten Spende zahlen.

(Quelle: apa)

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