Diese "Salzburger Landes Covid-19-Maßnahmenverordnung" wurde am gestrigen Montag kundgemacht. Sie gilt ab heute und tritt am 18. Oktober wieder außer Kraft. Demnach darf der Gastronom das Betreten der Betriebsstätte für Kunden ab 22 Uhr nicht zulassen.
Eigene Regelung für Hotels
"Die strengere Sperrstundenregelung gilt auch für das Betreten von gastronomischen Einrichtungen in Beherbergungsbetrieben, es sei denn, das Betreten erfolgt durch Beherbergungsgäste", heißt es in dem Landesgesetzblatt, das Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) unterzeichnet hat.
Für Hausgäste gilt die Sperrstunde um 1 Uhr, wie es die Bundesverordnung vorsieht, sagte ein Sprecher von Haslauer gegenüber der APA. Er erläuterte, warum Hausgäste von der Vorverlegung der Sperrstunde ausgenommen wurden. Wenn sich jemand zum Beispiel eine Woche lang in einem Hotel einmietet, so sei das Hotel für diese Person in diesem Zeitraum das Zuhause, "und zu Hause greifen wir nicht ein". Salzburg und Vorarlberg hätten die gleiche Regelung, Tirol hingegen gehe einen eigenständigen Weg.
Frühere Sperrstunde in Salzburg
Die vorverlegte Sperrstunde auf 22 Uhr gilt in Salzburg auch für das Verabreichen von Speisen und den Ausschank von Getränken im Rahmen von Veranstaltungen, Fachmessen und Publikumsveranstaltungen.
(Quelle: apa)