Falscher Rosenkavalier

22-Jähriger Betrüger am Weg nach Salzburg gestoppt

Veröffentlicht: 23. November 2020 12:28 Uhr
Ausgestattet mit Konfekt und einem Strauß Rosen wollte am Samstag ein 22-Jähriger seine „Auserwählte“ in Salzburg besuchen. Auf der A8 bei Anger wurde er aber von Schleierfahnder gestoppt. Denn der Serbe lebte bereits seit Jahren unter falscher Identität in Deutschland.

Am Samstagvormittag stoppte eine Streifenbesatzung der Grenzpolizei den Alleinfahrer in einem BMW mit deutscher Zulassung an der Behelfsausfahrt Anger in Fahrtrichtung Salzburg. Obwohl die vorgelegten Dokumente, ein gültiger serbischer Reisepass und ein Führerschein aus Bosnien-Herzegowina, grundsätzlich für einen Touristenaufenthalt in Ordnung waren, ergaben die auf den Passseiten eingestempelten Reisebewegungen den Anfangsverdacht  auf eine massive Überziehung der erlaubten Aufenthaltsdauer. Zur Abklärung des Sachverhalts - unter Hinzuziehung eines Dolmetschers - musste der gebürtige Bosnier die Fahnder zur Dienststelle nach Urwies begleiten. Das berichtet die Grenzpolizei Piding am Montag in einer Aussendung.

22-Jähriger mit falscher Identität

Dort stellte sich heraus, dass der 22-Jährige bereits seit 2017 in Hessen unter falschen Personalien mit einem über das Internet beschafften kroatischen „Personalausweis“ lebte. Als „EU-Bürger“ war dem Serben somit der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt - im Rahmen der Freizügigkeit - eröffnet. Dummerweise wurde er 2019 wegen eines Eigentumsdeliktes erkennungsdienstlich behandelt, sodass der durchgeführte Fingerabdruckschnellabgleich ein „Match“ ergab, so die Polizei.

Weitere Ermittlungen laufen

Konfrontiert mit den Fakten, zeigte sich der Überführte geständig. Registereinträge bei der zuständigen hessischen Meldebehörde, diverse Vertragsabschlüsse jeweils unter Vorlage der „gefakten“ kroatischen ID-Karte stehen allerdings noch auf der Prüfliste der Ermittlungsbeamten.

Kein Besuch in Salzburg

Nach Abschluss aller Ermittlungen bzw. im Falle einer Verurteilung, droht dem Serben eine empfindliche Strafe bis hin zu einer möglichen Wiedereinreisesperre. Nach Hinterlegung einer angemessenen Sicherheitsleistung, wurde er unter Fristsetzung und Androhung der Abschiebung zur „Ausreise“ in sein Heimatland angewiesen. Sein geplantes Date im benachbarten Österreich musste er notgedrungen auf Eis legen.

(Quelle: salzburg24)

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