Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Alois Ebner, der APA mit. Ob der Mann in Haft muss oder eine Fußfessel bekommen kann, müsse die jeweilige Justizanstalt entscheiden, hieß es.
Ehemaliger Bürgermeister nimmt Urteil an
Der Besckhuldigte soll von Anfang 2004 bis April 2007 sieben Privatpersonen insgesamt napp 500.000 Euro herausgelockt haben, um seine Spielleidenschaft zu finanzieren. Ihm drohten bis zu zehn Jahre Haft. Bezüglich eine Summe 60.000 Euro wurde er freigesprochen, so Ebner. Der Ex-Bürgermeister soll den Geschädigten erklärt haben, er brauche das Geld für Verwandte im Ausland, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten seien. Tatsächlich dürfte es aber in die Spielleidenschaft des Beschuldigten geflossen sein. Strafrechtlich relevante Sachverhalte in Zusammenhang mit seiner Amtsführung gab es nicht.
Als strafmildernd wertete das Gericht das umfassende Geständnis, als erschwerend den hohen Schaden und die Vielzahl an Opfern. Der Angeklagte bedauerte seine Taten vor Gericht. Er nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. (APA)
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(Quelle: salzburg24)