Jahrelang soll die Angeklagte versucht haben, systematisch den Willen der Tiere zu brechen. Die Gräueltaten gehen aus einem Polizeibericht hervor, der in einem Gutachten zitiert wird, das der Tierschutzorganisation Pfotenhilfe Lochen, die als Geschädigte verfahrensbeteiligt ist, vorliegt.
Grausame Methoden zur Hundeerziehung
Durch Futter- und Wasserentzug soll die Angeklagte versucht haben die Tiere gefügig zu machen. „Dass sie dadurch ‚verendeten‘, falls sie nicht gefügig wurden, habe sie in Kauf genommen“, heißt es in einer Aussendung der Pfotenhilfe. Laut Zeugenaussagen habe sie die Meinung vertreten, dass „ein Aufhängen der Tiere bis kurz vor dem Tod – bis sie sich anscheißen und anbrunzen – die einzige Methode ist, diese Hunde zu resozialisieren.“ Die Frau leugnete bei den bisherigen Prozessterminen, die Tiere auf ihrem Gnadenhof zu Tode gequält zu haben.
Psychiatrisches Gutachten beantragt
Kurz vor der Urteilsverkündung im November 2016 beantragte der Anwalt der Angeklagten ein psychiatrisches Gutachten. „Dieses hat die volle Zurechnungsfähigkeit bestätigt“, so die Pfotenhilfe.
200.000 Euro Spendengelder verschwunden
Die Frau muss sich jedoch nicht nur wegen Tierquälerei, sondern auch wegen gewerbsmäßigen Betrugs verantworten, demnach ist der Verbleib von insgesamt 200.000 Euro Spendengeldern ungeklärt. Am Mittwoch wird eine eine Zeugin geladen, die einen Großteil der Spenden finanziert haben soll. Von 1999 bis 2008 habe sie aus dem Ausland 12.000 Euro jährlich an die Angeklagte überwiesen. Aus gesundheitlichen Gründen habe sie bisher noch nicht vor Gericht erscheinen können, jedoch werde ihre Aussage bei dem Prozess am Mittwoch erwartet, so die Pfotenhilfe.
(APA/SALZBURG24)
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(Quelle: salzburg24)