Mordprozess

44-Jährige im Innviertel brutal erstochen: Lebenslange Haft für Ehemann

Ein 36-Jähriger hat sich am Donnerstag im Landesgericht Ried im Innkreis wegen Mordes an seiner Ehefrau verantworten müssen. Er soll die 44-Jährige Ende März aus Eifersucht mit einem Messer getötet haben.
Veröffentlicht: 23. Oktober 2025 10:37 Uhr Aktualisiert: 23.10.2025 16:32 Uhr
Aus Eifersucht soll ein 36-Jähriger im März dieses Jahres im Innviertel seine Frau mit einem Messer getötet haben. Er zeigte sich am Donnerstag vor Gericht geständig und wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 36-Jähriger ist am Donnerstag im Landesgericht Ried im Innkreis wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er soll die 44-Jährige Ende März im gemeinsamen Haus im Bezirk Braunau aus Eifersucht mit einem Messer getötet haben. Die psychiatrische Gutachterin bezeichnete die Tat, die von einer Überwachungskamera aufgezeichnet wurde, als "klassisches Overkill-Delikt". Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

30 Stich- und Schnittverletzungen

Bereits eineinhalb Jahre vor der Tat habe es in der Beziehung des Paares Probleme "aufgrund des Jähzorns des Angeklagten" gegeben, schilderte der Staatsanwalt. Die Frau habe deshalb über Scheidung nachgedacht. In der Tatnacht, als das Paar von einer Feier heimkam, sei es wieder einmal zu einem Streit über die bevorstehende Trennung gekommen. Der Angeklagte habe der Frau mit einem Messer mit 19 Zentimeter Klingenlänge mehr als 30 Stich- und Schnittverletzungen zugefügt. Todesursache war inneres und äußeres Verbluten.

Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Es habe schon Streitigkeiten in der Beziehung gegeben, räumte er ein, aber er habe versucht, an seinem "Perfektionismus, meinem Jähzorn" zu arbeiten. Er sei aber vorher nie handgreiflich geworden, beteuerte er. In der Tatnacht sei es wieder zu einem Streit gekommen, u.a. habe ihm die Frau "eine geschmiert", ihn angegrinst und provoziert. "Dann habe ich das Messer in der Hand gehabt", sagte er. Zu den Details blieb er dann etwas ausweichend, er könne sich nicht an alles erinnern. "Ich glaube, dass ich ihr nur Angst machen wollte", sagte er, "ich habe wahrscheinlich rot gesehen, ich weiß nicht, was mich dazu getrieben hat." Nach der Tat habe er versucht, sich das Leben zu nehmen und sich mit dem Messer verletzt. Dann sei er "zusammengebrochen" und in der Früh von seiner Stieftochter, die außer Haus geschlafen hatte, geweckt worden.

Opfer "auf brutalste Art aus dem Leben gerissen"

Das Opfer sei "aus nichtigen Beweggründen auf brutalste Art aus dem Leben gerissen worden", sagte der Staatsanwalt. Ein Teil der Tat und der Zeit danach wurde von einer Kamera festgehalten, die im Wohnzimmer versteckt und mit einem Bewegungsmelder ausgestattet war. Die Aufzeichnungen wurden im bis auf den letzten Platz gefüllten Schwurgerichtssaal vorgespielt. Die kurzen Sequenzen zeigen, wie der Angeklagte das Messer führt, aber auch, wie er Stunden später immer wieder aufsteht, torkelt und wieder umfällt. Die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter erklärte dies als "körperlichen und emotionalen Erschöpfungszustand", der nach derartigen Taten häufiger vorkomme. In ihrem Gutachten bescheinigte sie dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit.

Eine Zeugin, die am Tatabend mit dem Paar im Auto von einer Feier heimgefahren war, schilderte, dass das Paar im Auto gestritten habe, es sei auch das Wort "Scheidung" gefallen. Als sie bat, die beiden mögen aufhören, habe das spätere Opfer gesagt: "Du weißt ja gar nicht, was er für ein Psycho ist. Der wollte mich schon einmal umbringen." Die Tochter der Getöteten berichtete, ihr Stiefvater sei "oft ausgezuckt", habe ihre Mutter beleidigt und "mental fertiggemacht", von Handgreiflichkeiten wisse sie aber nichts, so die junge Frau.

Der Staatsanwalt forderte in seinem Schlussplädoyer, dass man sich bei der Strafbemessung "im Bereich der Höchststrafe bewegen müsse", auch wenn der Angeklagte geständig und nicht vorbestraft sei. Der Verteidiger bat um ein "tat- und schuldangemessenes Urteil". Der Geschworenensenat sprach den Mann einstimmig wegen Mordes schuldig und verurteilte ihn zu lebenslanger Haft. Mildernd wurden das Geständnis und der ordentliche Lebenswandel gewertet, erschwerend die Wucht der Tat und der Angriff auf eine nahe Angehörige. Zudem habe der Angeklagte überlegt gehandelt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte Berufung gegen die Strafhöhe sowie gegen einen Teil der Privatbeteiligtenansprüche an.

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(Quelle: apa)

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