Für Arbeitseinsätze von bis zu vier Stunden gebühre ein Zeitausgleich in der Höhe von vier Stunden, für Arbeitseinsätze von mehr als vier Stunden ein Zeitausgleich in der Höhe von acht Stunden. Diese Zeitguthaben müssten bis zum 31. März des Folgejahres aufgebraucht werden, informierte die Gewerkschaft.
Geschäfte seit 1995 am 8. Dezember offen
Seit 1995 dürfen die Geschäfte am 8. Dezember offenhalten. Anfangs galt die Bestimmung nur, wenn der Marienfeiertag auf einen Samstag fiel. Inzwischen können die Geschäfte von 10 bis 18 Uhr geöffnet haben. "Uns ist wichtig, dass die ArbeitnehmerInnen wissen, dass die Arbeit im Handel am 8. Dezember freiwillig ist. Der Chef kann niemanden dazu zwingen", so die Sprecher der Wiener Allianz für den arbeitsfreien Sonntag, Gertraud Wiesinger und Philipp Kuhlmann, in einer Aussendung.
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Vor allem Einkaufszentrum und Einkaufsstraßen profitieren
Profiteure des Marienfeiertags sind vor allem große Einkaufszentren und Einkaufsstraßen. Kleinere Unternehmen schrecken die Zuschläge ab. Die wirtschaftliche Bedeutung des Marienfeiertags hält sich aber ohnehin in Grenzen. Experten schätzen, dass der 8. Dezember weniger als 1 Prozent zum Jahresumsatz beiträgt.
(APA)
(Quelle: salzburg24)