Grund für die fristlose Kündigung samt sofortigem Verweis aus der Dienstwohnung war laut AK, dass der Arbeiter aus dem Bezirk Braunau in Oberösterreich einmal falsches Material aus dem Lager in die Produktion geliefert hatte. Aus Sicht der AK erfolgte die Entlassung zu Unrecht - ungerechtfertigt und zu spät ausgesprochen. "Fehler können passieren, so etwas rechtfertigt aber nicht diesen drastischen Schritt des Arbeitgebers", so Kalliauer.
Lohn, Weihnachtsgeld und Abfertigung
Die AK klagte die offenen Ansprüche - offenen Lohn und Urlaub, das anteilige Weihnachtsgeld, die Abfertigung sowie eine Kündigungsentschädigung - vor Gericht ein und hatte damit Erfolg. Die Entlassung wurde in eine Kündigung umgewandelt, der Arbeiter bekam mehr als 34.000 Euro nachgezahlt. Und er durfte noch so lange in der Dienstwohnung bleiben, bis er eine neue Bleibe gefunden hatte.
(APA)
(Quelle: salzburg24)