Veröffentlicht: 17. Februar 2012 15:49 Uhr
Der Fasching zählt gemeinsam mit dem Advent zu den berauschendsten Zeiten des Jahres. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit appelliert daher an die Narren nach promilleträchtigem Faschingstreiben das Auto stehen zu lassen.
Alkohol am steuer bringt hohe Strafen
Alkohol am Steuer zieht auch erhebliche Strafen nach sich: Zwischen 0,5 und 0,79 Promille kommt es neben einer Geldstrafe auch zu einer Vormerkung. Wer mit 0,8 bis 1,19 Promille erwischt wird, muss mit einer Buße sowie einem Lenkverbot von zumindest einem Monat rechnen und sich zusätzlich einem Verkehrscoaching unterziehen. Ab 1,2 Promille wird derRestalkohol nicht unterschätzen
Selbst so genannte „trinkfeste“ Personen können sich beim Alkoholkonsum nicht auf ihre „innere Uhr“ verlassen. Im Gegenteil: Bei alkoholgewöhnten Personen dauert der Abbau manchmal sogar länger. Wer glaubt, dass er den Alkohol durch ausgiebiges Tanzen wieder ausschwitzen kann, ist ebenfalls am Holzweg. Mit Kaffee und Energy Drinks lässt sich der Alkoholspiegel auch nicht beeinflussen. „Nicht zu unterschätzen ist der Restalkohol. Nach besonders ausgiebigem Feiern und nur wenig Schlaf sollte das Autofahren auch am Aschermittwoch noch tabu sein“, warnt Kolator.(Quelle: salzburg24)