Ab heutigem Freitag führt Bayern eine Testpflicht für Berufspendler aus ausländischen Corona-Hotspots ein. Wer aus einem Risikogebiet regelmäßig mindestens einmal wöchentlich in das deutsche Bundesland zu Berufs- oder Bildungszwecken einreist, muss der zuständigen Behörde regelmäßig Corona-Tests vorlegen. Deutschland stuft ab Samstag mit Ausnahme Kärntens fast ganz Österreich als Risikogebiet ein.
Tausende Betroffene
Die Salzburger AK befürchtet in einer ersten Reaktion "ein Test-Chaos und hohe Kosten für Betroffene." Rund 6.000 Pendler aus Salzburger und Bayern seien von der Maßnahme unserer Nachbarn betroffen.
AK fordert Lösung für Pendler
Die AK fordert Lösungen und finanzielle Hilfe von Bund und Land. "Wie das funktionieren soll, bleibt schleierhaft", ärgert sich AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder, "ich rechne mit einem großen Chaos ab morgen, bzw. spätestens nach dem langen Wochenende." Die Zeiten von medial inszenierten Bildern an der Grenze seien vorbei, so Eder. "Jetzt braucht es rasch Klärung. Bund und Land sind aufgefordert, gemeinsam mit der bayerischen Politik Lösungen zu finden, die den Praxistest bestehen." Die Wirtschaftskammer Salzburg (WKS) kritisiert ebenso "die überfallsartig erlassene Pendler-Regelung der bayerischen Staatskanzlei." Das bringe weitere Erschwernisse mit sich. "Sind schon die Reisewarnungen quer durch ganz Europa Gift für die Wirtschaft, so wird nun auch durch die Verordnung das grenzüberschreitenden Wirtschaften zusätzlich erschwert", so WKS-Präsident Peter Buchmüller in einer Aussendung.
Kosten für PCR-Test selbst zahlen?
Eine Erhebung der AK Salzburg im August 2020 hat ergeben, dass für einen PCR-Test zwischen 115 und 175 Euro zu berappen sind. Sich wöchentlich testen zu lassen, bedeutet also einen zusätzlichen Kostenaufwand von 460 bis 700 Euro pro Monat.
Salzburg gilt für Deutschland als Risikogebiet
"Wer aus einem Risikogebiet (...) regelmäßig mindestens einmal wöchentlich nach Bayern einreist, um sich dort aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen, zu Ausbildungszwecken oder zum Schul- oder Hochschulbesuch aufzuhalten, muss der für den Berufs-, Geschäfts-, Ausbildungs-, Schul-oder Hochschulort zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle unaufgefordert und unverzüglich 1. binnen sieben Tagen nach der ersten auf den 23. Oktober 2020 folgenden Einreise und 2. danach regelmäßig in jeder nachfolgenden Kalenderwoche ein Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen", heißt es neu in der abgeänderten bayerischen Einreisequarantäneverordnung.
Test darf nicht älter als 48 Stunden sein
Das Testergebnis muss auf Deutsch oder Englisch sein und auf einer molekularbiologischen Testung basieren. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Wer Covid-19-Symptome zeigt, muss zudem die Behörden darauf hinweisen. Unterzeichnet hat die geänderte Verordnung die bayrische Gesundheitsministerin Melanie Huml. Sie soll noch am Freitag im "Bayerischen Ministerialblatt" als Amtsblatt von Bayerns Staatsregierung kundgemacht werden.
"Unser Ziel ist, dass die Grenzen offen bleiben", hatte Ministerpräsident Söder am Mittwoch betont, aber hinzugefügt: "Wer Grenzen offen halten will, der muss auch für mehr Sicherheit sorgen."
(Quelle: salzburg24)