Die generelle Wiedereinführung der Grenzpolizei beanstandeten die Richter aber nicht. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte mit der damaligen CSU-Alleinregierung wenige Monate vor der Landtagswahl die bayerische Grenzpolizei wieder eingeführt. Diese Polizeieinheit konnte seitdem laut CSU mehr als 25.000 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten feststellen und ahnden.
Grenzpolizei: "verfassungsrechtliche Herzensangelegenheit“
Die Landtags-Grünen halten die Grenzpolizei für verfassungswidrig, weil für den Schutz der deutschen Außengrenze allein die Bundespolizei zuständig sei. Nach vielen parlamentarischen Auseinandersetzungen entschieden sie sich für den Gang vor Bayerns oberstes Gericht.

Tatsächlich lief die Zusammenarbeit zwischen den bayerischen Grenzpolizisten und ihren Kollegen im Rest Deutschlands bisher geräuschlos und unproblematisch. Für die Grünen ging es bei der Klärung aber um eine "verfassungsrechtliche Herzensangelegenheit", wie es der Landtagsabgeordnete Jürgen Mistol nannte. Aus Sicht von CSU und Staatsregierung ist die Arbeit der Beamten durch eine Rechtsvereinbarung mit dem Bund gedeckt. Da die Bundespolizei weiter federführend agiere, würden deren Kompetenzen nicht verletzt, so die Argumentation.
Bayerns umstrittener Sonderweg
Bayern geht mit der Grenzpolizei einen umstrittenen Sonderweg. Sie war bereits 1948 eingeführt und unter anderem für die Kontrollen an Grenzübergängen und Flughäfen in Bayern eingesetzt worden. 50 Jahre später, nach dem Wegfall der Grenzkontrollen zur ehemaligen DDR, der Aufhebung der Kontrollen an der Grenze zu Österreich und der Aufweichung der Grenzsituation nach Tschechien wurde sie aufgelöst. Zum 1. August 2018 wurde sie dann im Zuge der Diskussion um Zuwanderung von Flüchtlingen wieder eingeführt.
(Quelle: apa)