Grenznah

Drogenprozess: Zehn Jahre für Mann, acht Jahre Haft für Frau

Veröffentlicht: 18. Jänner 2012 16:02 Uhr
Im Prozess gegen einen 39-Jährigen und seine 41-jährige Ehefrau, die von Jänner 2007 bis Frühjahr 2009 bis zu 205 Kilo Kokain von Amsterdam nach Linz geschmuggelt haben sollen, sind beide Angeklagte am Mittwoch im Landesgericht Linz dabeigeblieben, nicht schuldig zu sein. Der Staatsanwalt beantragte eine hohe Strafe, beide Verteidiger Freispruch. Das Schöffengericht zog sich am Nachmittag zur Beratung über ein Urteil zurück.
Am Mittwoch wurde noch ein Zeuge einvernommen, der derzeit in der Justizanstalt Garsten (Bezirk Steyr-Land) sitzt. Er beteuerte, von den beiden Angeklagten nie Drogen erhalten zu haben. Er habe zwar Suchtgift verkauft, das habe er sich aber in Wien besorgt.Die beiden gebürtigen Dominikaner bekannten sich auch am fünften Prozesstag nicht schuldig, obwohl sie von bereits verurteilten Mitgliedern der Drogenschmuggel-Organisation, für die sie tätig gewesen sein sollen, in deren Aussagen belastet wurden. Etliche Zeugen hatten ausgesagt, der Erstangeklagte sei der Hauptkurier der Bande gewesen. Ein Mann hatte auch angegeben, direkt von dem Beschuldigten Kokain gekauft zu haben. Warum die Leute der Organisation ihn belasten, erklärte der Angeklagte so: "Sobald man beschuldigt wird, sagt man vieles." Es sei eine Verschwörung gegen ihn.

172 bis 205 Kilo Kokain geschmuggelt

Der Staatsanwalt warf den beiden vor, von Anfang 2007 bis zum 10. Mai 2009, als sie mit Drogen im Auto in Deutschland erwischt worden waren, 172 bis 205 Kilo Kokain geschmuggelt zu haben. Der Erstangeklagte als Fahrer, die Zweitangeklagte mit ihren Kindern "als Schutzschild", um nicht als Schmuggler auffällig zu sein. Er forderte wegen der exorbitant hohen Menge an Suchtgift und des Zusammentreffens mehrerer Verbrechen eine Strafe nahe der Höchstgrenze bei einem Strafrahmen von einem bis 15 Jahren. Die beiden Verteidiger beantragten jeweils einen Freispruch. Die Anwältin des Angeklagten machte den Spagat zwischen den enormen Geldbeträgen, die ihr Mandant durch den Schmuggel verdient haben soll, und seiner prekären finanziellen Situation deutlich und wies darauf hin, dass im Zweifel für den Beschuldigten zu entscheiden sei. Auch hätten mehrere Zeugen keine persönliche Wahrnehmungen zum Beschuldigten bestätigten können. Der Verteidiger der Frau schlug in dieselbe Kerbe: "Es ist absurd, dass ich es auf eine Delogierung ankommen lasse, wenn ich so viel Geld aus
Drogenschmuggel habe!" Seine Mandantin sei von keinem Zeugen direkt belastet worden, einmal soll sie dabei gewesen sein, als ihr Mann Kokain übergeben habe. Doch bloßes Anwesendsein sei nicht strafbar.

Fahrten in Deutschland wegen Sucht

Der Angeklagte entschuldigte sich in seinem Schlusswort, falls er Fehler begangen habe. Nach derzeit zwei Jahren und acht Monaten in Haft (verurteilt zu vier Jahren Haft für den Drogenschmuggel, der in Deutschland aufgedeckt wurde, Anm.) sei seine Schlussfolgerung, nie mehr mit Suchtgift in Berührung kommen zu wollen. Die Sache in Deutschland habe er gemacht, weil er abhängig war und ihm für die Fahrt Drogen versprochen wurden. Den Auftrag habe er von einem ansonsten Unbekannten bekommen, den er zwei Wochen zuvor kennengelernt habe, hatte er in seiner Einvernahme angegeben. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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