Grenznah

Enkelinnen missbraucht: Urteil gegen Salzburger nicht rechtskräftig

Veröffentlicht: 29. Februar 2012 11:39 Uhr
Das Urteil gegen einen 69-jährigen Salzburger, der seine Enkelinnen im Bezirk Vöcklabruck in Oberösterreich jahrelang sexuell missbraucht haben soll, ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat gegen den am 23. Februar ergangenen Schuldspruch Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht.
Zudem haben sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft gegen das Strafmaß von acht Jahren Haft Berufung eingelegt. Das teilte das Landesgericht Wels der APA am Mittwoch mit. Die Übergriffe auf die nunmehr neun bis 18 Jahre alten Opfer sollen bei Besuchen von September 2003 bis Juli 2005 erfolgt sein. Eines der Mädchen vertraute sich seiner Mutter an, dadurch kam die Affäre ins Rollen. Die Ermittler trafen den Beschuldigten in seinem Stammlokal in Salzburg an und nahmen ihn gleich fest. Bei dem Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, waren lediglich die Delikte an zwei der Mädchen angeklagt, die Vorwürfe in Bezug auf die dritte Enkeltochter wogen nicht schwer genug dafür. Der 69-Jährige war in einer Schöffenverhandlung im Landesgericht Wels wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und pornografischer Darstellung von Minderjährigen zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die beiden Mädchen bekamen 10.000 und 30.000 Euro als Privatbeteiligte zugesprochen und wurden mit darüber hinaus gehenden Forderungen auf den Privatrechtsweg verwiesen. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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