Grenznah

Entscheidung über Gurlitt-Erbe liegt beim Oberlandesgericht München

Gurlitt stand mit seiner Sammlung von mehr als 1500 Bildern monatelang im Zentrum einer Debatte um Nazi-Raubkunst.
Veröffentlicht: 30. April 2015 12:17 Uhr
Im Erbstreit um die wegen Nazi-Raubkunstverdachts umstrittene Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt muss nun das Oberlandesgericht München entscheiden.

Gurlitts Cousine Uta Werner macht nach wie vor Ansprüche auf das Erbe geltend, das Gurlitt per Testament dem Kunstmuseum Bern vermachte. Sie legte Beschwerde gegen die Ablehnung ihres Erbscheinantrages durch das Amtsgericht München ein.

Oberlandesgericht München zuständig

Das Amtsgericht teilte jedoch am Donnerstag mit, es halte nach Prüfung der Argumente in dem Beschwerdeschreiben an seiner Entscheidung fest. Damit ist nun das OLG zuständig. Das Gericht hatte im März den Antrag der Gurlitt-Cousine auf einen Erbschein abgelehnt und erklärt, es halte das Testament mit dem Kunstmuseum Bern als Alleinerben für wirksam. Erst nach einer endgültigen Entscheidung kann das Museum die Erbschaft antreten.

Gurlitt vermacht Vermögen Kunstmuseum Bern

Cornelius Gurlitt, Sohn von Adolf Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt, war am 6. Mai 2014 gestorben. Mit seiner Sammlung von mehr als 1500 Bildern in München und Salzburg stand er monatelang im Zentrum einer Debatte um Nazi-Raubkunst. Er vermachte sein komplettes Vermögen dem Kunstmuseum Bern.

(APA)

 

(Quelle: salzburg24)

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