Im Zusammenhang mit dem Schulbusunfall in Oberösterreich, der einen Zwölfjährigen das Leben gekostet hat, hat der Fachverband der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) am Samstagabend darauf aufmerksam gemacht, dass der Busfahrer weder alkoholisiert war noch ein schuldhaftes, unfallkausales Verhalten gesetzt haben dürfte.
Alkolimit von 0,1 auch für Pkw-Fahrten mit Schülern
Der Lkw-Fahrer habe den Buslenker "ganz einfach abgeschossen", sagte Paul Blachnik, Geschäftsführer des Fachverbands, gegenüber der APA. Wie Blachnik betonte, gelten für Buslenker bereits ein Alkohol-Limit von 0,1 Promille sowie gesetzlich verpflichtende Aus-und Weiterbildungsmaßnahmen. Dass die 0,1 Promille-Grenze nach den Vorstellungen von Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) auch für Schülerbeförderungen mit PKW eingeführt werden soll, werde von der zuständigen Branche - Taxi und Mietwagen - "in keinster Weise ablehnt, sondern ganz im Gegenteil begrüßt", so Blachnik. Insofern sei man in diesem Punkt auf einer Linie mit Bures.
Kosten nicht auf Unternehmer abwelzen
Was die von Bures avisierten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen betrifft, seien diese allenfalls aus dem Familienlastenausgleichsfonds zu finanzieren und dürften nicht auf Kosten der Unternehmer bestritten werden, bemerkte Blachnik abschließend. (APA).
(Quelle: salzburg24)