Grenznah

Flüchtlinge - Durchgriffsrecht tritt am Donnerstag in Kraft

Flüchtlinge: Das Durchgriffsrecht tritt am 1. Oktober in Kraft.
Veröffentlicht: 30. September 2015 13:59 Uhr
Ab Donnerstag hat die Regierung ein neues Instrument in der angespannten Quartier-Situation für Asylwerber in der Hand: Das sogenannte Durchgriffsrecht, mit dem auch ohne Zustimmung der Lokalpolitik Unterkünfte errichtet werden können, tritt in Kraft.

Vorerst offen war einen Tag davor, wie schnell das Quartiere bringen kann - und wie viele.

Quartier-Bedarf muss festgestellt werden

Dass mit 1. Oktober schon Quartiere aus dem Boden gestampft werden, ist nicht zu erwarten. Schließlich muss der Bund eine Woche, bevor Asylwerber einziehen, auch die Bürgermeister darüber informieren. Zuerst muss das Innenministerium überhaupt einen zusätzlichen Quartier-Bedarf feststellen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Dann kann er in Ländern, wo die Quotenvorgaben für die Grundversorgung nicht erfüllt werden, selbst Quartiere schaffen, unbehelligt etwa vom Baurecht oder Widmungsverfahren.

Durchgriffsrecht:Zelte zählen nicht in Quotenerfüllung rein

Als Grenzwert werden 1,5 Prozent der Bevölkerung in einer Gemeinde angelegt. Kommunen können aber innerhalb eines Bezirks auch einen anderen Verteilungsschlüssel finden, wenn so die nötige Zahl an Unterbringungsmöglichkeiten erreicht wird. Unterkünfte, die "nicht winterfest sind", also Zelte, werden laut Gesetz nicht für die Beurteilung der Quotenerfüllung gezählt.

Bund muss Liegenschaft besitzen

Die Zahl der Flüchtlinge pro Gelände ist laut Gesetz, das im September beschlossen worden war, auf 450 begrenzt. Zu bevorzugen sind Grundstücke in Gemeinden, die keine oder wenige Asylwerber versorgen. Stehen gleichwertige Grundstücke in mehreren in Betracht kommenden Gemeinden zur Verfügung, sind vorrangig solche in Kommunen zu nutzen, deren Einwohnerzahl 2.000 übersteigt. In Frage kommen sowohl bestehende Gebäude als auch mobile Wohneinheiten (Container etc.) - so oder so muss der Bund aber die Liegenschaft besitzen bzw. über sie verfügen.

 

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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