Grenznah

Haus in Fraham explodiert: 50-Jähriger zu vier Jahren Haft verurteilt

APA15770788-2 - 26112013 - WELS - ?STERREICH: ZU APA-TEXT CI - Ein angeklagter 50-j?hrige Ober?sterreicher muss sich am Dienstag, 26. November 2013 im Landesgericht Wels wegen Mordversuchs und Brandstiftung verantworten. Er soll im Haus seiner fr?heren Lebensgef?hrtin in Fraham (Bezirk Eferding), w?hrend sie schlief, eine Explosion verursacht haben. APA-FOTO: RUBRA
Veröffentlicht: 26. November 2013 11:05 Uhr
Ein 50-Jähriger ist in der Nacht auf Mittwoch im Landesgericht Wels wegen Brandstiftung und versuchter schwerer Körperverletzung nicht rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er soll im Haus seiner früheren Lebensgefährtin in Fraham (Bezirk Eferding), während sie schlief, eine Explosion verursacht haben.
Andre Stadler

Der Mann wollte sich laut eigener Aussage nur selbst das Leben nehmen.

Explosion in Fraham

In der Nacht auf den 31. Jänner soll der Beschuldigte, so die Anklage, im Badezimmer Benzin verschüttet und angezündet haben. Anschließend dürfte er in der Werkstatt, die sich im Haus befindet, eine geöffnete Gasflasche zur Explosion gebracht haben. Die Frau kam mit dem Schrecken davon, ihr Exfreund erlitt schwere Verbrennungen im Gesicht sowie an den Händen und Armen und lag längere Zeit in der Intensivstation eines Linzer Krankenhauses.

Motiv des Mannes sollen Beziehungsprobleme ab Anfang 2012 gewesen sein. Im Jänner 2013 wollte sich die 46-Jährige demnach von ihm trennen und ihn vor die Tür setzen. Er habe daraufhin beschlossen, sich das Leben zu nehmen - mit 100 Stück Tabletten, die er in Bier und Wein auflöste. Sein Mandant beabsichtigte, "leise, unauffällig und schmerzlos" aus dem Leben zu scheiden, sagte der Verteidiger. Laut einem Gerichtsmediziner habe der 50-Angeklagte, der bereits mehrmals mit dem Gericht zu tun gehabt hat, deutlich weniger eingenommen, die Leberwerte seien nicht erhöht gewesen.

Richter glaubt nicht an Selbstmordversuch

Der reinen Selbstmordversion schenkten Richter und Staatsanwalt keinen Glauben: Der 50-Jährige müsse davon ausgegangen sein, dass die Frau zu Hause ist. Er habe sie schließlich in einer SMS gefragt, ob sie noch ein Achterl Wein trinken wolle. Er selbst verantwortete sich, dass er das einfach so geschrieben habe. Seine Exfreundin sagte aus, dass er mehrmals angekündigt habe, sich das Leben nehmen zu wollen. Sie glaube aber nicht, dass er beabsichtigte, sie umzubringen. Bereits Anfang Jänner hatte er ihr jedoch eine Kurzmitteilung mit den Worten: "Unser Leben ist zu Ende. Ich gehe, aber du auch." geschickt.

Der Verteidiger erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin und die Privatbeteiligtenvertreterin gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Zusätzlich zur Gefängnisstrafe muss der Beschuldigte mehr als 200.000 Euro an Wiedergutmachung leisten. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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