Kontrollen der Finanzpolizei

Illegale Machenschaften rund um Hahnenkammrennen in Kitzbühel

Blick in Richtung Zieleinfahrt, aufgenommen am Freitag, 24. Jänner 2025, anl. des 85. Hahnenkammrennens auf der Streif in Kitzbühel. Im Zuge der Rennen hat die Finanzpolizei eine Reihe von Unternehmen kontrolliert. Und dabei hagelte es satte Strafen.
Veröffentlicht: 20. Februar 2025 13:12 Uhr
Wegen illegaler Machenschaften rund um das Hahnenkammrennen in Kitzbühel sind Unternehmen zu über 100.000 Euro Strafe verdonnert worden. Im Fokus der Kontrollen standen etwa eine Security-Firma und ein Taxi-Unternehmen.

Die Hahnenkammrennen in Kitzbühel Ende Jänner haben für einige Firmen unangenehme Folgen. Die Finanzpolizei deckte im Zuge üblicher Kontrollen offenbar einige illegale Machenschaften auf und verdonnerte Unternehmen zu Strafen in Höhe von rund 106.000 Euro, teilte das Finanzministerium am Donnerstag mit. Ein herausstechender Fall: Eine italienische Security-Firma, die überhaupt keine gültigen Entsende-Papiere nachweisen habe können.

Verdacht auf Steuerhinterziehung

Auch sei von der Firma im Zuge der Kontrolle die Mitwirkung verweigert worden, hieß es. Für diesen Betrieb setzte es daraufhin den absolut überwiegenden Teil der Verwaltungsstrafen - und zwar in der Höhe von rund 100.000 Euro. Außerdem wurden laut Ministerium weitere Ermittlungen in Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden aufgenommen, da der Verdacht auf Unterentlohnung und Steuerhinterziehung bestand.

Taxiunternehmen und Security-Firmen im Fokus

Im Fokus der Kontrollen standen neben Security-Firmen auch Taxiunternehmen und Angestellte beim Aufbau. Insgesamt 72 Dienstnehmer aus elf Betrieben wurden überprüft. Dabei stellte man etwa fest, dass sich ein Brite illegal in Österreich aufhielt. Dieser wurde direkt der Polizei übergeben, die ihn daraufhin festnahm. Sein Dienstgeber aus der Branche Zeltaufbau erhielt daraufhin eine Strafe nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz in Höhe von 2.400 Euro.

Ein niederländisches Unternehmen wiederum habe an Ort und Stelle keinen Nachweis zur Anmeldung bei der Sozialversicherung ihres Mitarbeiters vorlegen können. Die Folge: Die Finanzpolizei stellte vier Strafantrage in Höhe von 4.000 Euro. Das Finanzamt werde die weiteren steuerlichen Erhebungen durchführen.

(Quelle: apa)

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