Das Gericht entschied außerdem auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, wie ein Sprecher danach mitteilte.
Bursch wollte Betreuer erstechen
Der Jugendliche war im Alter von 15 Jahren in einer Wohngruppe im Mühlviertel untergebracht, wo er am 10. März versucht haben soll, einen Betreuer mit einem Messerstich ins Herz umzubringen. Das Opfer konnte den Angriff jedoch abwehren. Der 15-Jährige wurde daraufhin in die Linzer Landesnervenklinik Wagner Jauregg eingeliefert, wenig später aber wieder entlassen.
Überfall auf Bankfiliale
Im Mai war er wieder zur Behandlung im Spital, wo ihm laut Gericht das Geld ausgegangen sein dürfte. Am 27. überfiel der Bursch deshalb mit einem Brotmesser bewaffnet eine im Krankenhaus ansässige Bankfiliale. Dabei wollte er der Angestellten in den Bauch stechen, die Frau konnte sich ebenfalls zur Wehr setzen und davonlaufen. Der 15-Jährige flüchtete, wenige Minuten später klickten aber die Handschellen. In der Einvernahme zeigte er sich geständig. Er habe bei beiden Attacken den Vorsatz gehabt, seine Opfer zu töten.
Ein in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Jugendlichen eine hochgradige seelische Abnormität und eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Ohne Therapie werde der Bursch auch in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit strafbare Handlungen mit schweren Folgen begehen, deshalb wurde eine Einweisung beantragt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt gaben vorerst keine Erklärung ab. (APA)
(Quelle: salzburg24)