Grenznah

KitzVenture will Beschwerde gegen FMA-Strafe einlegen

Das Unternehmen hat mit der FMA-Strafe naturgemäß wenig Freude
Veröffentlicht: 27. Februar 2017 08:59 Uhr
Die Tiroler Firma KitzVenture will gegen den Strafbescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA) "selbstverständlich" Beschwerde einlegen, teilte das Unternehmen am Montag auf APA-Anfrage mit und kündigte auch eine gesonderte Stellungnahme für die kommenden Tage an. KitzVenture hat am Freitag eine Strafe in Höhe von 75.000 Euro wegen irreführender Werbung ausgefasst. Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.

KitzVenture sammelt seit Sommer Geld bei Kleinanlegern ein, um es dann in Start-ups zu investieren. Die FMA wirft KitzVenture vor, in seiner Werbung nicht über die Risiken der Veranlagung aufgeklärt zu haben. Außerdem fehle der Hinweis auf den Kapitalmarktprospekt.

"Überdurchschnittlich hohe Risiken"

KitzVenture wirbt mit 9,75 Prozent fixen Zinsen auf drei Jahre, die jedoch nur gezahlt werden, wenn der Gewinn entsprechend hoch ist. Die Anleger beteiligen sich über qualifizierte Nachrangdarlehen. Geber von Nachrangdarlehen haben im Insolvenzfall die schlechtesten Karten, da sie erst nach allen anderen Gläubigern befriedet werden. Es besteht ein Totalverlustrisiko.

Im Kapitalmarktprospekt selbst wird die Anlage als "Risikokapital" bezeichnet, außerdem ist da von "überdurchschnittlich hohen Risiken" die Rede. In der Vergangenheit hat KitzVenture mehrfach betont, dass auf der Homepage alle Risiken ausgewiesen seien. Die Strafe der FMA - 69.000 Euro plus anteilig Verwaltungskosten - richtet sich gegen den Geschäftsführer und Hälfte-Eigentümer von KitzVenture.

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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