Grenznah

Mehrfacher Sexualtäter in Steyr zu 13 Jahren verurteilt

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Veröffentlicht: 28. März 2013 11:23 Uhr
Ein 66-jähriger Pensionist aus dem Bezirk Steyr-Land, dem die Staatsanwaltschaft mehrfache sexuelle Übergriffe in und außerhalb der Familie über Jahrzehnte hinweg vorgeworfen hatte, ist im Landesgericht Steyr zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt worden.

Zusätzlich wurde eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ausgesprochen. Sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt erklärten Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist damit bereits rechtskräftig.

Der 66-Jährige war beim Prozess zum Teil geständig. Die Öffentlichkeit wurde von der Verhandlung ausgeschlossen. Das Gericht rechnete mit einem Urteil noch am Donnerstag.

Ehefrau und eigene Kinder vergewaltigt

Der Staatsanwalt trug die schriftlich vorliegende Anklage aus Rücksicht auf den Schutz der Opfer nicht detailliert vor. Jedoch warf er dem Beschuldigten sexuellen Missbrauch in verschiedener Schwere an einer Vielzahl von Opfern vor. Der Tatzeitraum erstreckt sich von 1972 bis in die Gegenwart. Damals - zwei Jahre nach der Hochzeit - habe er begonnen, seine Ehefrau zu vergewaltigen. Später soll er seinen Kindern, mehreren Töchtern und einem Sohn, Gewalt angetan haben und sie sexuell missbraucht haben. Das habe er bei seinen Enkelkindern, weiters einer Pflegetochter einer Tochter und einer Nichte fortgesetzt.

Auch die Freundinnen und Schulkolleginnen der Töchter und einer außerehelichen Tochter waren vor dem Mann nicht sicher. Aufgeflogen ist die Affäre im vergangenen Jahr, als eines der Opfer wegen schwerer psychischer Störungen als Folge des Missbrauches im Krankenhaus behandelt werden musste.

Mehrfache Vergewaltigung: Täter gesteht

Laut Staatsanwalt sei den Opfern großes Leid angetan worden. Der Ankläger habe so etwas in seiner bisherigen Laufbahn noch nie erlebt. Unter den Anklagepunkten befanden sich unter anderem Vergewaltigung, Missbrauch von Unmündigen und Jugendlichen, Blutschande, Quälen und Vernachlässigen von Unmündigen, Jugendlichen und Wehrlosen, Körperverletzung sowie Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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