Der Auftrag wurde schriftlich der bekannten Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner erteilt, wie Alois Ebner von der Staatsanwaltschaft der APA auf Anfrage bekannt gab.
Zurechnungsfähig?
Bei dem 18-Jährigen will die Justiz vor allem die Frage der Zurechnungsunfähigkeit, einer eventuellen verzögerten Reife sowie das Naheverhältnis zum Großvater untersucht wissen. Das Gutachten soll Aufschluss darüber geben, warum der junge Mann nicht mehr Widerstand gegen seinen Großvater geleistet hat und sich zur Tatausführung "instrumentalisieren" ließ. Beim 72-Jährigen gehe es kaum um die Frage einer Zurechnungsunfähigkeit, ein Gutachten sei aber für den Gesamtkontext notwendig.
Nach Mord: Befragung abgeschlossen
Die Befragungen der beiden Verdächtigen seien so gut wie abgeschlossen, berichtete Ebner. Sie seien durch Verteidiger vertreten. Wenn sie etwas bekannt geben wollten, könnten sie dies über ihre Rechtsanwälte tun. Es werde für den Abschlussbericht noch jeweils eine Befragung geben sowie bei jeder Haftprüfung.
Das Gutachten der Gerichtspsychiaterin erwartet Ebner erst in einigen Monaten. Die Sachverständige müsse sich nun zuerst in den Akt einlesen und anschließend viele Gespräche mit dem Großvater und seinem Enkel führen.
(APA)
(Quelle: salzburg24)