Berufung eingelegt

NS-Tattoos im Braunauer Freibad: Staatsanwalt will höhere Strafe

Veröffentlicht: 29. September 2023 15:12 Uhr
Zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, wurde ein 32-Jähriger am Dienstag verurteilt, weil er im Freibad Braunau NS-Tattoos zur Schau gestellt hat. Dem Staatsanwalt ist diese Straße zu gering, er meldete Berufung an.
SALZBURG24 (mem)

Die Justiz wird sich mit einem 32-jährigen Innviertler, der wegen Wiederbetätigung am vergangenen Dienstag im Landesgericht Ried im Innkreis zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden war, erneut beschäftigen. Denn der Mann hatte zwar das Urteil angenommen, aber dem Staatsanwalt ist die Strafe zu gering: Er meldete dagegen innerhalb der gesetzlichen Frist Berufung an. Das teilte er am Freitag mit.

NS-Tattoos in Braunauer Freibad zur Schau gestellt

Der 32-Jährige hatte im Freibad von Braunau zweimal seine NS-Tattoos zur Schau gestellt, was er auch gestand. Die Motive der Tattoos reichen u.a. von einem "Blut und Ehre"-Schriftzug über die Initialen A.H. (Adolf Hitler, Anm.), einem Sonnenrad bis hin zu einem SS-Totenkopf. Zum Prozess war der Mann, der schon in einem früheren Prozess vom Gericht die Weisung erhalten hatte, die Tattoos entfernen zu lassen, mit langärmeligem Hemd und langer Hose erschienen. Auch dieses Mal erfolgte zusätzlich zur Strafe die Weisung, vier der Tätowierungen binnen eines Jahres nach Haftentlassung zu verändern.

(Quelle: apa)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken