Er erhielt eine bedingte Haftstrafe über fünf Monate und eine unbedingte Geldstrafe von 5.400 Euro. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Lehrer ist geständig
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, er habe seit Mai 2004 auf seinem Computer pornografische Darstellungen von mündigen und unmündigen Minderjährigen besessen. Im Dezember 2011 ist der Fall aufgeflogen. In der Gerichtsverhandlung, von der die Öffentlichkeit zeitweise ausgeschlossen wurde, war er geständig.
Lehrer absolviert Therapie
In seinem Beruf als Pädagoge hat der Mann per Monatsende gekündigt. Er absolviert eine Therapie gegen seine sexuelle Orientierung. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft erklärten ihren Rechtsmittelverzicht - somit ist das Urteil rechtskräftig. (APA)
(Quelle: salzburg24)