Glücksbringer ausgesetzt?

Schwein "Rudi" verbringt Fastenzeit bei Pfotenhilfe Lochen

Schwein "Rudi" am Weg zur Pfotenhilfe Lochen. 
Veröffentlicht: 21. Februar 2023 12:19 Uhr
Schwein „Rudi“ verbringt die Fastenzeit am Tierschutzhof der Pfotenhilfe im grenznahen Lochen. Die Tierfreunde vermuten, dass der junge Kerl am Faschingssonntag ausgesetzt wurde.
SALZBURG24 (KAT)

Das junge Schwein „Rudi“ ist am Faschingssonntag in Niederneukirchen in Oberösterreich entdeckt worden. Für Fundtiere sei zwar die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land zuständig, dennoch bot der Tierschutzhof Pfotenhilfe im angrenzenden Lochen ihre Hilfe an. „Rudi“ wird nun am heutigen Dienstag an die Pfotenhilfe übergeben. Nach Ablauf der 30-tägigen Fundtierfrist bekommt er dort einen Lebensplatz, heißt es in einer Aussendung der Tierfreunde.

Wurde "Rudi" ausgesetzt?

"Die Fastenzeit kann somit friedlich beginnen, der kleine Schweinebub ist vorerst in Sicherheit und wird bei uns neue Freunde finden und ein glückliches Leben haben", freut sich Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler. "Da Rudi keine Ohrmarken hat, dürfte er nicht aus einem Mastbetrieb stammen. Ich vermute stark, dass er als Neujahrs-Glücksbringer verschenkt wurde, dann den Garten umgegraben hat und deshalb ausgesetzt wurde. Ich glaube daher nicht, dass sich der Eigentümer melden wird.“

Einmal mehr betont Stadler, dass lebende Tiere als Geschenke „völlig ungeeignet“ seien. „Wir hatten es auch schon mit rasierten und eingefärbten Miniponys und Schafen als Geschenke zu tun, was sogar gesetzlich verboten ist."

Schweine mit exzellentem Geruchssinn

Schweine sind sehr soziale und intelligente Tiere und in ihrem Verhalten Hunden sehr ähnlich. Sie haben aber einen viel besseren Geruchssinn, heißt es in der Mitteilung. Deshalb werde die Haltung auf Spaltböden über ihren eigenen Exkrementen als Tierquälerei gesehen. Dies sei eigentlich auch gemäß des Tierschutzgesetztes verboten. Die Tierschützer:innen warnen vor entstehenden Krankheiten und Verletzungen. Oft würden diese bis zur Schlachtung unbehandelt bleiben, prangern sie an.

Wenn ihr Hinweise zum Eigentümer oder der Eigentümerin von „Rudi“ habt, könnt ihr euch vertraulich an die Pfotenhilfe unter info@pfotenhilfe.at wenden oder ein anonymes Kontaktformular ausfüllen. Das Aussetzen von Tieren kann laut Strafgesetzbuch §222 mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, heißt es abschließend.

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(Quelle: salzburg24)

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