Grenznah

Soziale Netzwerke für Fahndungen ein "Graubereich"

Auf Polizeicomputern ist Facebook gesperrt
Veröffentlicht: 29. Dezember 2013 10:37 Uhr
Ein Fahndungsersuchen, das eine Polizistin in Oberösterreich auf ihrer privaten Facebook-Seite während der Dienstzeit veröffentlicht hat, könnte dienstrechtliche Konsequenzen haben.

Soziale Netzwerke für Fahndungen seien ein "Graubereich", sagte David Furtner, Leiter der Polizeipressestelle in Linz, gegenüber der "Kronen Zeitung". Die Beamtin hatte das bereits offiziell veröffentlichte Fahndungsersuchen nach einem 16-jährigen Burschen in der Dienstzeit auf Facebook gepostet. Zwei Tage später meldete sich ein Sanitäter bei ihr und teilte ihr mit, dass er den Vermissten verletzt ins LKH Kirchdorf gebracht habe.

Facebook an Polizeicomputern gesperrt

Facebook sei jedoch auf Polizeicomputern gesperrt, das private Engagement der Beamtin in der Dienstzeit sei sowohl wegen des Datenschutzes als auch des Dienstrechts "heikel", wird David Furtner zitiert. Grundsätzlich sei Facebook an Polizeicomputern gesperrt, nur auf rund 150 Dienst-PC sei es freigeschaltet, so Furtner.

Diese 150 Beamten seien für verdecktes Ermitteln im Netz ausreichend. An Konsequenzen für die Polizistin glaube er "eher nicht", da sie nur den öffentlichen Fahndungsaufruf privat unterstützt habe, so Furtner.

Wimmer: "War gelebte Zivilcourage"

Der Linzer FPÖ-Obmann Detlef Wimmer sagte am Sonntag gegenüber der APA, dass er eine etwaige Geldstrafe im Disziplinarverfahren übernehmen würde, wenn sich das "Fehlverhalten" hinsichtlich Facebook-Nutzung im Dienst darauf beschränke, dass die Vermisstensuche beworben wurde. Für ihn sei es gelebte Zivilcourage der Polizisten gewesen. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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