Man ersuche die Bundesregierung, "ehestmöglich eine gesetzliche Grundlage für die Bergung von Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg zu schaffen", sagte Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger in einer Reaktion auf ein OGH-Urteil, wonach die Stadt Salzburg für die Beseitigung von Blindgängern keinen Kostenersatz vom Bund bekommt.
Gesetzliche Grundlage gefordert
"Es kann und darf nicht sein, dass Städte und Gemeinden nunmehr mit den Kosten für die Bergung von Fliegerbomben allein gelassen werden", so Weninger. Er forderte von der Bundesregierung die Schaffung einer gesetzliche Grundlage, "um klarzustellen, wie mit diesen gefährlichen Altlasten aus dem Zweiten Weltkrieg umgegangen wird." Dadurch werde eine Rechtssicherheit für Städte und Gemeinden geschaffen. Es sei ausschließlich Angelegenheit des Bundes, für die öffentliche Sicherheit zu sorgen, so Weninger.
Noch 15.000 Fliegerbomben in Erde
Das Thema ist insofern brisant, als österreichweit insgesamt noch rund 15.000 Fliegerbomben in der Erde vermutet werden. Die Suche und Bergung eines Kriegsrelikts kostet im Schnitt rund 200.000 Euro. Der Bund sah sich bisher nur für Entschärfung und Abtransport zuständig, nicht aber für das Suche und Freilegung der Blindgänger. (APA)
(Quelle: salzburg24)