Maskenbefreiung via Facebook

Strafantrag kann Arzt nicht zugestellt werden

Veröffentlicht: 20. Jänner 2022 13:20 Uhr
Mediziner, der in Bad Aussee eine Ordination hatte und mit Aufkommen der Maskenpflicht Befreiungs-Atteste für Patienten teils via Facebook ausgestellt haben soll, wird nicht so schnell vor Gericht zu sehen sein. Der Strafantrag der Staatsanwaltschaft Leoben kann nicht zugestellt werden.

Wie Gerichtssprecherin Sabine Anzenberger am Donnerstag auf APA-Nachfrage sagte, hat der Beschuldigte keinen bekannten ordentlichen Wohnsitz.

Beschuldigter Arzt ohne Wohnsitz

Dem Arzt wird Fälschung sowie Unterdrückung von Beweismitteln vorgeworfen. Der Strafantrag ist im Dezember dem Bezirksgericht Liezen zugestellt worden. Dieses sollte nun einen Verhandlungstermin festlegen, aber so lange der Strafantrag nicht zugestellt werden kann, ist das nicht möglich, schilderte Anzenberger. Der Beschuldigte hat derzeit keinen Wohnsitz in Österreich und auch etwaige Wohnsitze im Ausland sind nicht bekannt.

Der Mann dürfte sich schon vor längerer Zeit ins afrikanische Tansania abgesetzt haben. Er galt seit Ausbruch der Pandemie als Gegner von Schutzmasken und fiel mit verharmlosenden Worten über Corona auf. Über ihn wurde deswegen auch ein Berufsverbot verhängt.

Arzt stellt via Facebook Maskenbefreiungs-Atteste aus

Ein Mediziner, der zuletzt in Bad Aussee im steirischen Salzkammergut eine Ordination hatte und mit Aufkommen der Maskenpflicht Befreiungs-Atteste für Patientinnen und Patienten teils via Facebook

Rund 120 Fälle bekannt

Laut Staatsanwaltschaft hat der Arzt für rund 20 namentlich bekannte Patientinnen und Patienten Atteste mit Maskenbefreiungen ausgestellt, ohne die Frauen und Männer überhaupt untersucht zu haben. Rund 100 weitere Fälle, wo allerdings die Namen nicht bekannt sind, seien im Akt aufgelistet. Hinzu kommt, dass der Mediziner nach der Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung noch seine Passwörter etwa für Email-Konten geändert haben soll. Das gilt als Unterdrückung von Beweismitteln und wurde ebenfalls angeklagt. Dem Beschuldigten droht bis zu einem Jahr Haft. Ein Verhandlungstermin ist nun aber nicht in Aussicht.

(Quelle: apa)

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