Klage

Verlängerung von Grenzkontrollen in Bayern laut Gerichtsurteil rechtswidrig

Veröffentlicht: 09. April 2025 18:02 Uhr
Die Verlängerung der Grenzkontrollen zu Österreich hält der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Fall für rechtswidrig: Ein Österreich hatte nach einer Kontrolle in einem Zug im Jahr 2022 geklagt. Weitere Klagen könnten folgen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hält die Verlängerung von Grenzkontrollen zu Österreich zumindest in einem Fall für rechtswidrig. Das geht aus der schriftlichen Begründung eines Urteils des Gerichts vom 17. März hervor, die jetzt veröffentlicht wurde. Ein Österreicher hatte wegen einer Kontrolle durch deutsche Bundespolizisten im Juni 2022 in einem Zug in Bayern gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt und vom VGH recht bekommen.

Keine „ernsthafte Bedrohung“ für Verlängerung von Grenzkontrollen

In der Urteilsbegründung heißt es, die Anordnung von Binnengrenzkontrollen für den betreffenden Zeitraum wurde "nicht mit einer neuen ernsthaften Bedrohung" im Sinne der anzuwendenden Vorschrift begründet. Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die Kontrollen zuvor im Frühjahr 2022 zum wiederholten Mal um ein halbes Jahr verlängert.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe aber geurteilt, dass Grenzkontrollen, die länger als ein halbes Jahr dauern, nicht erlaubt sind, wenn als Grund nur eine weiter andauernde Bedrohung oder deren Neubewertung genannt wird.

Ein Einzelfall, der sich wiederholen könnte

Das VGH-Urteil hatte sich allerdings nur auf den Einzelfall der Kontrolle des Österreichers bezogen. Auch auf später erneut erfolgte Verlängerungen und Ausweitungen der Binnengrenzkontrollen ging der Verwaltungsgerichtshof in seiner Begründung nicht ein. Das deutsche Innenministerium äußerte sich auf Nachfrage zunächst nicht zu der Frage, was aus dem Urteil für die laufenden Grenzkontrollen folgen könnte.

Allerdings ging das Gericht in seinem Urteil davon aus, dass "eine hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehe, dass der Kläger unter im Wesentlichen unveränderten Bedingungen erneut kontrolliert werden würde" - und das beinhaltet auch die rechtlichen Umstände, die der VGH zum Zeitpunkt der Kontrolle in dem Urteil für rechtswidrig erklärte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ließ zwar keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu, dagegen können die Beteiligten aber Beschwerde einlegen.

(Quelle: apa)

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07.11.2023
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Deutschland verlängert erneut Grenzkontrollen

Von SALZBURG24 (tp)
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