Bei auffälligem Verhalten

Wolf darf ab Juli auch in OÖ abgeschossen werden

++ ARCHIVBILD/THEMENBILD ++ Illustration zum Thema "Wölfe in Österreich": Ein Wolf am Dienstag, 23. April 2019, im Rahmen eines Fototermins im Wolf Science Center (WSC) in Ernstbrunn. (ARCHIVBILD VOM 23.4.2019)
Veröffentlicht: 26. Juni 2023 11:45 Uhr
Problemwölfe dürfen bald auch in Oberösterreich abgeschossen werden. Eine entsprechende Verordnung wurde heute beschlossen und tritt am 1. Juli in Kraft.
SALZBURG24 (alb)

Ab 1. Juli dürfen nach Kärnten, Tirol und Niederösterreich auch in Oberösterreich Problemwölfe abgeschossen werden. Die entsprechende Wolfsmanagementverordnung wurde am Montag in der Landesregierung mehrheitlich beschlossen. Wegen der Zunahme der Zahl an Rissen und Sichtungen hatte Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) die neue Wolfsmanagementverordnung veranlasst.

Drei bestätigte Wolfsichtungen im Juni in OÖ

Die Notwendigkeit, das in Europa unter besonderem Artenschutz stehende Tier künftig unter bestimmten Voraussetzungen abschießen zu können, untermauerte die Landesrätin mit aktuellen Zahlen. So gab es allein im Juni in Oberösterreich drei bestätigte Wolfsichtungen. In einem Fall, bei dem 200 Masthühner in Walding gerissen wurden, wartet man noch auf eine zweite DNA-Probe, um die Täterschaft zu klären.

Wolfsabschuss in Salzburg auch ohne DNA-Bestätigung

Welches Tier ist eigentlich ein Problemwolf? Auf diese Antwort will die Salzburger Landesregierung ab sofort nicht mehr warten und die Tiere sofort zum Abschuss freigeben. Auch wenn so nicht …

Der Entwurf der neuen Verordnung ging zur Begutachtung an alle relevanten Interessenvertretungen. 20 Stellungnahmen wurden verfasst, von denen acht den Entwurf ablehnten, vier teilweise, zwei neutral ausfielen und sechs zustimmten. Ein wesentlicher Kritikpunkt in den negativen Rückmeldungen war, dass die Verordnung EU-rechtswidrig sei. Die AG Wildtiere am Forum Wissenschaft & Umwelt bemängelt, dass Wölfe nun "auf Verdacht" getötet werden können, so der Sprecher und Verhaltensbiologe Kurt Kotrschal. Laut der europäischen Fauna-Flora-Habitatrichtlinie dürfen Wölfe nur nach Einzelfallprüfungen der zuständigen Behörden entnommen werden. Mit der neuen Wolfsmanagementverordnung wird diese Entscheidung auf die Jägerschaft verlagert, was auch die Grünen als Problem sehen. Nachdem kein Bescheid notwendig sei, könnten Naturschutzorganisationen nicht dagegen berufen. Daher solle zumindest ein Wolfs-Entnahme-Team mit Experten und der regionalen Jägerschaft über eventuelle Abschüsse entscheiden.

Abschuss nur bei "mehrmals auffälligem Verhalten"

Langer-Weninger hingegen betont, der Abschuss sei immer die "Ultima Ratio" und erfolge nach genau festgelegten Voraussetzungen. Bei "mehrmals auffälligem Verhalten im Nahbereich von Siedlungen müssten zuerst Vergrämungsversuche unternommen werden". Und bei Nutztieren gelte, dass trotz "ordnungsgemäßer Sicherung der Zäune" Tiere wiederholt gerissen wurden. Für sie ist die Verordnung daher "wichtig und richtig für die Sicherheit der Bevölkerung und natürlich für unsere Alm- und Landwirtschaft". Das Land sei gefordert gewesen, nachdem es "die EU verschlafen hat, den Schutzstatus des Wolfes anzupassen". Der sogenannte günstige Erhaltungszustand sei "längst erreicht und auch für die Zukunft gesichert", argumentiert sie.

(Quelle: apa)

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